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Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des Sozialrechts

Die Kathedersozialisten und das Arbeitsrecht. Die soziale Frage und der Kathedersozialismus

GÜNTHER CHALOUPEK (WIEN)

Mit dem Begriff „soziale Frage“ wird seit dem 19. Jahrhundert die von materiellem Elend und sozialer Depravierung geprägte soziale Lage der Industriearbeiterschaft bezeichnet. Mit der industriellen Revolution und der Entwicklung des modernen Kapitalismus war in den urbanen industriellen Zentren eine neue, rasch wachsende Klasse von lohnabhängigen Arbeitern entstanden: das Proletariat. Im Unterschied zu den traditionellen arbeitenden Klassen der Handwerker und der Bauern war der proletarische Lohnarbeiter frei von gesellschaftlichen Bindungen, denen die Handwerker und Bauern unterlagen, gleichzeitig gab es für die neue Klasse der Industriearbeiter keine Institutionen, die einen sozialen Schutz gegen Ausbeutung und bei Verlust bzw Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geboten hätten. Der Begriff „soziale Frage“ weist auf eine Notwendigkeit hin, die Lebensumstände der Klasse der Industriearbeiter zu verbessern.

Unter den Antworten auf die soziale Frage, mit denen sich seit dem frühen 19. Jahrhundert eine wachsende Zahl von Publikationen beschäftigte, lassen sich unter allgemeinen Gesichtspunkten drei unterschiedliche strategische Ansätze unterscheiden: staatliche Regelung des Arbeitsverhältnisses, Gründung von Gewerkschaften, Produktiv- und Konsumgenossenschaften der Arbeiter, Schaffung einer neuen Gesellschaftsordnung durch Beseitigung des Privateigentums (Sozialismus).

1.
Einleitung

Nur sehr wenige der frühen Schriften zur sozialen Frage stammen von den Arbeitern selbst, überwiegend waren ihre Autoren Intellektuelle und einzelne Politiker aus der bürgerlichen Gesellschaftsschicht, die sich für Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter einsetzten. Die Revolution von 1848 war von bürgerlichen Schichten getragen, wobei das nach seinem Anteil an der Gesamtbevölkerung noch kleine Industrieproletariat deren Forderungen unterstützte und dabei auch mit eigenen Forderungen begann, selbstständig in Erscheinung zu treten. Diese Gelegenheit nutzten auch Karl Marx und Friedrich Engels für die Veröffentlichung des „Kommunistischen Manifests“ (eigentlich: „Manifest der kommunistischen Partei“), das an die Arbeiter appelliert, die bürgerliche Revolution in eine „Arbeiterrevolution“ überzuführen zur „Brechung der überlieferten Eigentumsverhältnisse“ und zur Zentralisierung der Produktionsmittel unter Kontrolle des organisierten Proletariats.

Das Scheitern der Revolution bedeutete auch einen Rückschlag für die Bemühungen um eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter. Aus Furcht vor dem „Gespenst der sozialen Revolution“, das sich in der Revolution von 1848 gezeigt hatte, nahm die Bereitschaft des liberalen Bürgertums in Deutschland ab, sozialpolitische Maßnahmen zu unterstützen. Die publizistisch und politisch einflussreiche „Manchester-liberale“-Richtung, organisiert in dem 1858 gegründeten „Kongress deutscher Volkswirte“, trat für Gewerbe- und Vertragsfreiheit ein und negierte die Berechtigung der sozialen Frage.

Die Führer der radikalen demokratischen Bewegungen der 48er-Revolution wurden nach deren Scheitern von den Regierungen verfolgt, viele mussten im Ausland Asyl suchen. Erst in den 1860er-Jahren entstanden wieder Organisationen der Arbeiter, die sich in Deutschland 1875 zur „Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands“ zusammenschlossen, die jedoch durch das sogenannte „Sozialistengesetz“ von 1878 in den Untergrund gedrängt wurden (bis 1890). In Österreich erlangte die 1874 gegründete sozialdemokratische Partei durch Verhaftung ihrer Führer und behördlicher Verfolgung zunächst nur geringe Wirksamkeit (bis zur Neugründung 1888/89).

Gegen die Vormacht des wirtschaftspolitischen Liberalismus ergriff 1872 ein Kreis von Universitätsprofessoren, Beamten, Journalisten und Parlamentariern die Initiative zur Gründung des „Vereins für Socialpolitik“, dessen Mitglieder die Überzeugung teilten, dass der Staat eine aktive Rolle bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiterklasse und der Armen spielen sollte. In seiner Eröffnungsrede der Gründungsversammlung wies Gustav Schmoller, einer der Proponenten und Protagonisten des Vereins, die negative Haltung der Manchester-Schule zurück, wonach „der Staat ein notwendiges, möglichst zu beschränkendes Übel“ ist. Als wichtigste Reformpunkte auf der Agenda des neuen Vereins nannte Schmollerdie Frage der Arbeitseinstellungen, der Gewerkvereine, der Fabrikgesetzgebung und die Wohnungsfrage“. Aufgrund ihres aktiven Engagements für Maßnahmen der Sozialpolitik wurden die im Verein aktiven Universitätsprofessoren von ihren politischen Gegnern als „Kathedersozialisten“ bezeichnet. Gleichzeitig sprach sich Schmoller gegen „sozialistische Experimente“ und revolutionäre Ambitionen aus.

Die sozialpolitischen Vorschläge der Kathedersozialisten waren dezidiert reformistisch, zielten nicht auf „Nivellierung im sozialistischen Sinn“ oder „Umsturz aller bestehenden Verhältnisse, sondern darauf ab, negative soziale Auswirkungen der industriellen Entwicklung zu verhindern oder zu modifizieren.

Die weitreichendsten Vorschläge wurden von Adolf Wagner in seinem „Programm des Staatssozialismus“ (Staatssozialistisches Programm) von 1887 präsentiert. Wagner forderte „eine umfassende Teilhabe der Masse der Bevölkerung, namentlich der arbeitenden Klassen, aber auch der übrigen ‚kleinen Leute‘ an den materiellen Früchten und Kulturgütern in dem Maße, welche die Zunahme der Produktionskräfte überhaupt zu erringen erlaubt; daher absolute und relative – als Quote vom Produktionsertrag aufgefasst – Steigerung der Löhne; gesicherte Stellung; Beschränkung der täglichen Arbeitszeit, besonders der täglichen, auf ein vom jeweiligen Stand der Technik, verschieden in verschiedenen Produktionszweigen, bedingtes, sanitär und sittlich allein zulässiges Maß, … möglichster Ausschluss der Erwerbsarbeit der Kinder … desgleichen Beschränkung der Frauenarbeit, zumal in Fabriken … Sicherung bei Krankheit, Invalidität, im Alter“. Darüber hinaus schlug Wagner vor, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sowie die Art und Weise ihrer Finanzierung zu Umverteilungszwecken zu nutzen. Er befürwortete eine Ausweitung der Verkehrsdienstleistungen und der kommunalen Dienstleistungen zu bescheidenen Preisen, für die die direkte Erbringung durch staatliche oder kommunale Unternehmen die beste Gewähr wäre. Wagner schlug die Verstaatlichung bzw Vergemeinschaftung bestehender privater Unternehmen in den Bereichen Verkehr, öffentliche Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen vor. Er forderte auch Änderungen im Steuersystem, um die Last der Finanzierung staatlicher Ausgaben zugunsten der Arbeiterklasse und der unteren Einkommensgruppen zu verlagern. Der Staat sollte in die Konsummuster eingreifen, nicht nur durch hohe Steuern auf Luxusgüter, sondern auch durch die Abschreckung der unteren Schichten von hohen Verbrauchssteuern von übermäßigem Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak.

Wenn Wagners Programm inhaltlich radikaler war als das, was von der Mehrheit der Mitglieder des Vereins für Socialpolitik unterstützt wurde, zielt es nicht auf eine grundlegende Veränderung der Wirtschaftsordnung ab, da prinzipiell das Privateigentum an den Produktionsmitteln von Gütern und den meisten Dienstleistungen sowie die Marktkoordination erhalten bleiben. Daher ist Adolf Wagner kein Sozialist iS von Carl Rodbertus‘ langfristiger Vision, in der letztendlich die gesamte Wirtschaft innerhalb des staatlichen Systems organisiert werden würde. Mit Rodbertus teilte Wagner die Vorliebe für die monarchistische Staatsform. Der Monarch an der Spitze der über den Parteien stehenden Staatsgewalt sollte seine starke Position iS einer sozialen Königsherrschaft nutzen.

Schmoller wie Wagner schrieben dem Monarchen zusammen mit dem Beamtentum als „berufendste Vertreter des Staatsgedankens“ und „einzigen neutralen Elementen im sozialen Klassenkampf“ die Rolle zu, „die Initiative zu einer großen sozialen Reformgesetzgebung zu ergreifen“. Bei Werner Sombart, der dritten Generation der Historischen Schule angehörend, finden sich die paternalistischen Elemente der Reformpartei nicht mehr. Ähnlich wie Marx sieht Sombart die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Strukturen durch den Klassenkampf vorangetrieben, der auch dem Kapitalismus mit Notwendigkeit eigen ist. Nicht vom Wohlwollen des Staates oder der Unternehmer, sondern aus eigener Kraft will die Arbeiterschaft Verbesserungen ihrer sozialen Lage durchsetzen. Gleichzeitig betont Sombart, dass der Klassenkampf als „gesetzlicher Kampf“ auf dem Boden der „Rechtsidee“ mit „anständigen Mitteln“ unter Achtung des Gegners als Menschen geführt werden. Sombarts sympathisierte offen mit der Sozialdemokratie, ohne jedoch deren Vorstellungen einer Totalumwälzung der Eigentumsordnung und eines sozialistischen Zukunftsstaates zu teilen.

Da der Verein für Sozialpolitik, ursprünglich eine sozialpolitische Reformbewegung, in den 1880er-Jahren immer stärker einen akademisch-universitären Charakter annahm, gründeten Werner Sombart ua mit dieser Entwicklung unzufriedene Mitglieder 1901 die „Gesellschaft für soziale Reform“. Ihre Hauptaufgaben bestanden darin, „durch Aufklärung in Wort und Schrift die soziale Reform auf dem Gebiete der Lohnarbeiterfrage in Deutschland zu fördern“ durch den „weiteren Ausbau der Gesetzgebung im Interesse der Arbeiterklasse und die Förderung der Bestrebung der Arbeiter, in Berufsvereinen und Genossenschaften ihre Lage zu verbessern“. Die Gesellschaft war Teil eines internationalen Verbundes von Sozialreformvereinen in anderen Ländern. Sombart, der sich selbst eine Zeit lang mit dem Gedanken eines Beitritts zur SPD getragen hatte, hatte die Hoffnung, führende Mitglieder des reformistischen Flügels der SPD zur Mitarbeit in der Gesellschaft für soziale Reform zu gewinnen, die sich jedoch nicht erfüllte. Auch Sombarts Versuch, die Gewerkschaften für die Unterstützung reformistischer Positionen innerhalb der SPD zu gewinnen, hatte keinen Erfolg, ebenso wie die Wirksamkeit der Gesellschaft bescheiden blieb.

In der zitierten Eröffnungsrede bei der ersten Versammlung des Vereins für Sozialpolitik nannte Schmoller die „Fabrikgesetzgebung“, also eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes sowie eine Verbesserung der Wohnverhältnisse und der Bildungsmöglichkeiten der Arbeiter, als wichtigste Aufgaben der Sozialpolitik. Auch die zahlreichen im Rahmen des Vereins an deutschen Universitäten durchgeführten Untersuchungen zur Lage einzelner AN-Gruppen beschäftigten sich primär mit diesen Fragestellungen. Der große Durchbruch der Sozialpolitik erfolgte allerdings durch die Einführung einer staatlichen Arbeiterversicherung, mit der Deutschland den anderen europäischen Staaten voranging: Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884, Invaliditäts- und Altersversicherung 1884. Vorausgegangen war ein vom Reichskanzler Bismarck eingeleiteter Kurswechsel, der dem bis dahin vorherrschenden wirtschaftspolitischen Liberalismus ein Ende setzte.

2.
Nationalökonomie und Sozialpolitik in der Habsburgermonarchie

Im Vergleich zum Deutschen Reich war die Unterstützung für Maßnahmen der Sozialpolitik von akademischen Ökonomen in Österreich gering. Unter den Mitgliedern der Österreichischen Schule der Nationalökonomie herrschte eine skeptische Haltung vor. Die Hauptausnahme ist Friedrich von Wieser, der Sympathie für Maßnahmen der sozialen Gesetzgebung äußerte und sich über die zunehmende Dominanz der kapitalistischen Großunternehmung sorgte. Wenn Wieser einerseits anerkennt, dass diese „volle Bewegungsfreiheit brauchte, um auf neuen Wegen der Gesellschaft die Errungenschaften einer neuen Technik zu vermitteln“, kritisierte er andererseits, dass „in jäher Entwicklung sich die Überlegenheit der großen Industrien in Macht und Übermacht“ verwandelte, sodass „das Gleichgewicht der privaten Wirtschaftsverfassung so gestört (war), dass die Freiheitslehre auf weiten Gebieten der Volkswirtschaft nicht mehr anwendbar war“. Diese Ansammlung von Macht unbekannter Dimensionen verlieh der sozialen Frage eine zusätzliche Dimension. Als Gegenkraft zur Despotie der großen Industrie waren Gewerkschaften nur teilweise erfolgreich „unter Gruppen von höher qualifizierten und besser informierten Arbeitern“. Daher ist „die Erkenntnis des Schutzberufes des Staates die wichtigste theoretische Erkenntnis der modernen Volkswirtschaftspolitik“. Wieser sucht sogar nach wirksameren Instrumenten, um „Arbeiter aus ihrer hoffnungslos abhängigen Stellung zu erheben und ihnen Anteil an den Betriebsgewinnen zu geben“. In dieser Hinsicht betrachtet er die genossenschaftliche Form des Unternehmens als die vielversprechendste Alternative. Wenn die Errungenschaften der sozialpolitischen Gesetzgebung die Möglichkeiten der sozialen Reform nicht erschöpfen, so „fehlt es nicht an Anzeichen, welche die Richtung vermuten lassen, nach welcher eine neue Verfassung des Großbetriebs sich bilden dürfte, die zwischen Alleinherrschaft des allgewaltigen Unternehmers und dem sozialistischen Drang so die Mitte hält wie die konstitutionelle Monarchie zwischen Absolutismus und Republik“. Typischerweise ging Wieser über solche allgemeinen Überlegungen nicht hinaus, da es „nicht Aufgabe einer auf das Gegebene verwiesene theoretischen Darstellung, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen“, war.

Anton Menger, der jüngere Bruder von Carl Menger, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Wien, entwickelte seine sozialistischen Ideen aus einer juristischen Perspektive. In seinem Buch „Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen“ (1896) kritisierte er den Entwurf des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dafür, sich auf die Seite der Reichen zu stellen, anstatt die Interessen der besitzlosen Klassen zu schützen. Bestehende Ordnungen des privaten und öffentlichen Rechts zielten zu Unrecht darauf ab, die Machtverhältnisse zugunsten der besitzenden Klasse zu erhalten. In seiner „Neuen Staatslehre“ (1903) plädierte Menger für eine Transformation des „individualistischen Machtstaates“ in einen „volksfreundlichen Arbeiterstaat“, indem das Recht an Eigentum und das Vertragsrecht vom Bereich des Zivilrechts in das öffentliche Recht überführt werden, um die Rechtsordnung nach den Bedürfnissen der Mehrheit der Bevölkerung zu gestalten. Menger war der Ansicht, dass eine Transformation zu einem „volkstümlichen Arbeitsstaat“ friedlich erreicht werden könnte. Im Unterschied zu den deutschen Kathedersozialisten war Anton Menger Sozialist im vollsten Sinn des Begriffs, indem er für die Abschaffung des Privateigentums eintrat.

Der Kathedersozialismus blieb in Österreich eine seltene Erscheinung, eindeutig verdient nur Anton Menger diese Bezeichnung. Eugen von Phillippovich, Professor für Nationalökonomie an der Universität Wien, war seit dessen Gründung Mitglied des Vereins für Socialpolitik. Theoretisch auf dem Boden der Österreichischen Schule stehend, setzte er sich für sozialpolitische Reformen als Mitbegründer einer „Sozialpolitischen Partei“ ein, die um die Jahrhundertwende allerdings nur für kurze Zeit im Reichstag vertreten war.

Ähnlich wie in Deutschland kam es in Österreich nach dem Ende der liberalen Vorherrschaft im Reichsrat 1879 zu einem Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik durch die Bildung einer konservativen Regierung des sogenannten „Eisernen Rings“ unter dem Ministerpräsidenten Graf Taaffe. Parallel zur schrittweisen Wiedereinschränkung der Gewerbefreiheit wurde in Österreich 1887 eine Unfallversicherung für Arbeiter in fabriksmäßigen Betrieben und 1888 eine Krankenversicherung geschaffen. Eine Altersversicherung folgte erst 1906, blieb aber auf Angestellte beschränkt. Ein Meilenstein des sozialpolitischen Fortschritts war die 2. Novelle der Gewerbeordnung, „zur Zeit ihrer Entstehung eines der modernsten Arbeitsschutzgesetze am Kontinent“.

3.
Von der „Fabrikinspektion“ zum Arbeitsrecht

Nach wirtschaftsliberaler Auffassung war der Arbeitsvertrag Gegenstand freier Übereinkunft zwischen AG und Arbeiter. Die Folgen dieser abstrakten Freiheit unter den Verhältnissen des frühen Kapitalismus waren jedoch „Verlängerung der Arbeitszeit, maßlose Kinder- und Frauenarbeit, wucherische Warenzahlung statt Geldlöhnung und andere schlimme soziale Missstände“. Schmoller forderte in der zitierten Eröffnungsrede, „dass nicht ein sogenannter freier Arbeitsvertrag in Wahrheit zur Ausbeutung des Arbeiters führe“ und trat für „eine mit fester Hand geführte Fabrikgesetzgebung“ ein, „für die vollste Freiheit für den Arbeiter, bei Feststellung des Arbeitsvertrags mitzureden, selbst wenn er da Ansprüche erheben sollte, die scheinbar mit dem Zunftwesen eine gewisse Analogie haben“. Er verwendete hier noch den Begriff Fabrikgesetzgebung, in Anlehnung an die Reihe von Einzelgesetzen, mit denen das englische Parlament seit den 1840er-Jahren schrittweise Verbote und Beschränkungen der Frauen- und Kinderarbeit, Beschränkungen der Arbeitszeit und andere Arbeiterschutzvorschriften erlassen hatte.

Der Methode der Historischen Schule entsprechend, widmet Schmoller der Entwicklung von Arbeitsverhältnis, Arbeitsrecht und Arbeitslohn ein eigenes Kapitel in seinem Lehrbuch „Grundriss der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre“. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses – Bedingungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, Ordnung der Arbeitszeit, Haftung und Verpflichtung des Unternehmers bei Unfällen, Krankheit und Invalidität, Entlohnung und Koalitionsrecht – kann durch Gesetze oder Kollektivverträge geregelt werden. Den Vorteil gesetzlicher Regelungen sieht Schmoller darin, dass „die Reform ohne Hass und Bitterkeit von Arbeitseinstellungen, nur aufgrund öffentlicher Diskussion und parlamentarischer Kämpfe sich durchsetzt“ und „auf alle konkurrierenden Geschäfte gleicher Art sich erstreckt“. Andererseits kann auf diesem Weg nur „das Wichtigste, Allgemeinste“ geregelt werden, das Gesetz kann „nicht genügend individualisieren“, ist nicht geeignet, „die Lohnfrage, Lohnhöhe, die Lohnarten zu regeln“. Die Kollektiv-Arbeitsverträge können einzelne nicht-Lohn-Bestandteile für bestimmte Gruppen von Arbeitern regeln und dadurch „ein einheitliches Arbeitsrecht für die einzelnen Zweige des wirtschaftlichen Lebens vorbereiten“. In der Frage der Festsetzung der Löhne durch Tarifverträge, die sich weithin durchgesetzt haben, wurden die Berufsvereine der Arbeiter und der Unternehmer – entstanden aus Lohnkämpfen, die zeitweise „steigernd und verbittert“ geführt wurden – „ein Instrument der sozialen Erziehung beider Teile und der Möglichkeit, zu kollektiven Arbeitsverträgen zu kommen“. Schmollers Erwartungen richteten sich auf eine Weiterentwicklung des Schiedsgerichtsverfahrens als „Friedensinstitution“. „In dem brutalen Machtkampf, der zum Klassenkampf zu entarten drohte, führte sie neben klarer Erkenntnis des Marktes Erwägungen der Billigkeit und Gerechtigkeit ein, schuf ein wachsendes Verständnis der gegenseitigen Klassen- und der gemeinsamen Interessen.“

Für Werner Sombart ist „die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes fast in allen Kreisen anerkannt. Man streitet nur noch über das Maß seiner Ausdehnung“. Gegen den Einwand, dass der Arbeiterschutz die persönliche Freiheit des Arbeiters einschränke, genügt es, dass die Arbeiter selbst den Arbeitsschutz fordern sowie diesen „auf alle Kategorien der Arbeiter, wie er in der Einführung eines allgemeinen Maximalarbeitstags in Erscheinung treten würde, auszudehnen“. Unberechtigt hält Sombart den Einwand, zu viel Freizeit führe zur Verwahrlosung („Verwilderung“) der Massen. Gegen die Gefahr, dass die freie Zeit vom Arbeiter „nicht in edler Weise verwendet wird“, soll die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche verlängert werden. Vor allem ist „durch eine Wohnungsreform dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Mußezeit in einer menschenwürdigen Behausung verleben können“ und nicht in Schnapskneipen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung verdient nur den Einwand, „dass der Arbeiterschutz die Industrie eines Landes konkurrenzunfähig mache“. Gegen missbräuchliche Einwände meint Sombart, dass „die Wirkung eines vernünftigen Arbeitsschutzes, insbesondere eine Verkürzung der Arbeitszeit, also der Einführung eines Maximalarbeitstages auf die Industrie in sehr vielen Fällen die Vervollkommnung der Produktivtechnik, also eine Steigerung der nationalen Produktivkraft sein wird. … Selbstverständlich ist dabei immer, dass das rechte Maß bei der Ausdehnung des Arbeiterschutzes eingehalten werde“.

Gewerkschaften sieht Sombart sowohl als „Streikorganisationen“ wie „Organisationen des Friedens. … Gewiss sind die Gewerkvereine Machtorganisationen und gewiss ist ihr wirksamstes Kampfmittel die Arbeitseinstellung. Dieses Kampfmittel vertauschen sie aber bereitwilligst mit einem anderen, sobald ihnen ein geeigneter Ersatz geboten wird. Und als solcher tritt mehr und mehr im Laufe der Entwicklung eine kollektive Vertragsschließung hervor“. Als autonomer Aktionsbereich sind die Gewerkschaften ein Organ der Selbsthilfe der Arbeiter. Die Fälle, wo ihnen Grenzen im öffentlichen Interesse gesetzt werden müssen, etwa wenn durch Streiks die Lebensmittelversorgung gefährdet ist, oder der Eisenbahn- und Straßenbahnverkehr unterbrochen wird, sind selten und können durch obligatorische Mitwirkung an Schiedsgerichten gelöst werden. Faktische Grenzen der Machtausdehnung der Gewerkschaften bestehen in den mangelnden Möglichkeiten, einen hohen Organisationsgrad zu erreichen. Insb aber können Arbeiterschutzmaßnahmen allgemeinen Inhalts, und solche, die den Arbeitern im Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter Schutz geben, nur durch Gesetze gewährt werden. Dies ist der Grund, „dass neben die Selbsthilfe der Arbeiter die Staatshilfe tritt, dass also die soziale Reform nicht den Organen der Arbeiterschaft allein überlassen, sondern von den Vertretern der öffentlichen Interessen, Staat und Gemeinde, ebenfalls in die Hand genommen wird“.

4.
Die Kathedersozialisten und die Sozialdemokratie

Vergleicht man die Forderungskataloge für konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter der Kathedersozialisten und der sozialdemokratischen Parteien Deutschlands und Österreichs in den letzten Jahrzehnten vor dem 1. Weltkrieg, so zeigt sich ein hohes Maß an Übereinstimmung, zB in der Frage der Arbeitszeit, Frauen- und Kinderarbeit, Arbeiterschutz, ua. Dennoch ist das Verhältnis besonders von sozialdemokratischer Seite ziemlich distanziert geblieben. In Bezug auf Gustav Schmoller ist dies durch dessen paternalistische und pro-monarchistische Haltung zur sozialen Frage eher verständlich als im Verhältnis zu Werner Sombart, der sich aktiv, nicht herabblickend von der Lehrkanzel des Professors, um Zusammenarbeit mit der Partei bemühte.

Die politische Strategie der SPD folgte weitgehend der von Friedrich Engels entworfenen Konzeption der Erringung der Macht im Rahmen der parlamentarischen Demokratie. Die stetige Steigerung des Anteils der sozialdemokratischen Partei an Stimmen und Parlamentsmandaten bzw die Steigerung der Mitgliederzahl sozialdemokratischer Gewerkschaften ist dabei nicht Selbstzweck, sondern Mittel dazu, das Klassenbewusstsein der Arbeiterschaft zu stärken, um damit die Kampfkraft zu erhöhen. Die Durchsetzung von Kernforderungen, wie Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, Verbot von Kinderarbeit, etc, soll der Arbeiterschaft das Bewusstsein ihres Machtpotenzials vermitteln und so die Kampfbereitschaft steigern, immer gerichtet auf das näher rückende Endziel der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Generell sollten die Sozialdemokraten im Parlament alle Maßnahmen unterstützen oder wenigstens nicht behindern, die geeignet sind, die Liquidierung feudaler Strukturen und die Verminderung der selbstständigen kleinbürgerlichen oder bäuerlichen Bevölkerungsschichten zu beschleunigen, also zB Abschaffung von agrarischen Schutzzöllen, keine Unterstützungsmaßnahmen für Handwerk und Bauern, etc. Je schneller sich der Kapitalismus zu seiner reinen Form, wie sie im Kommunistischen Manifest und im „Kapital“ erscheint, entwickelt, umso rascher wächst der Bevölkerungsanteil des Proletariats, und damit die politische Machtbasis der Sozialdemokratie.

Bei den im Parlament geführten Auseinandersetzungen über einzelne Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik legte Engels Widerspruch dagegen ein, die von Bismarck eingeführten Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze als „sozialistische Gesetzgebung“ gelten zu lassen. Er fürchtete, durch eine solche Begriffsverwirrung könnten die fundamentalen Unterschiede zum bürgerlichen „Kathedersozialismus“ der Professoren verwischt und das Klassenbewusstsein der Arbeiter geschwächt werden.

Darin liegt auch der maßgebliche Grund dafür, dass die SPD vor dem 1. Weltkrieg um Distanz zum Kathedersozialismus bemüht war. Wenn es in Österreich keinen mit Deutschland vergleichbaren Kathedersozialismus gab, so zeigt sich eine Parallele insofern, als die Partei dem „Juristensozialismus“ Anton Mengers ablehnend gegenüberstand.

Im Rückblick betrachtet, kommt Sombarts Sicht des Klassenverhältnisses und des Verhältnisses zwischen Staat und Interessenverbänden der modernen Auffassung von „sozialer Partnerschaft“ am nächsten, die den Organisationen der Arbeiter und der Unternehmer bei der Regelung ihrer Kernangelegenheiten eine weitgehende Autonomie einräumt, sofern die Interessenkonflikte mit friedlichen Mitteln möglichst im Verhandlungsweg ausgetragen werden. Der Staat legt durch Gesetze die Regeln fest und übernimmt im Bedarfsfall die Rolle eines Vermittlers. Im Konzept der „Konzertierten Aktion“ des sozialdemokratischen deutschen Wirtschaftsministers Karl Schiller könnte man einen – schwachen – Nachklang des Schmollerschen Paternalismus erkennen. Ende der 60er-/Anfang der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts versuchte Schiller zur Bekämpfung der Inflation die Lohnpolitik durch Leitlinien in staatliche Regie zu nehmen.

DOIhttps://doi.org/10.65354/d.QLCQ3673