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Das Recht der Arbeit

Aus dem Inhalt: DRdA 5/2026, Heft 428

Gesundheitsreform und Krankenanstalten

Dieser Beitrag – der auf einem auf der 61. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht gehaltenen Vortrag beruht – behandelt die Auswirkungen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes (VUG) 2024 auf das Krankenanstaltenrecht. In einem ersten Teil werden die wichtigsten Änderungen direkt im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) (sowie an einigen Nebenschauplätzen) dargestellt, während sich der zweite Teil der Frage widmet, welche Auswirkungen der vom VUG 2024 postu

Aus dem Inhalt: DRdA-infas 5/2026

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Kein Verfall des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs, weil Verbrauch wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war

Die Kl war seit dem Jahr 2006 bei der Bekl zuletzt mit 30 Wochenstunden als Sonderkindergartenpädagogin in einem Krankenhaus beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz (K-LVBG) 1994. Aufgrund eines Unfalls befand sich die Kl von 5.6.2020 bis 31.3.2021 im Krankenstand und bezog anschließend bis 30.11.2023 Rehabilitationsgeld. Aufgrund der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension endete das Dienstverhältnis mit 30.11.2023. Die Kl hatte für das Jahr

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Berechnung des Wochengeldes: Überstundenverbot bewirkt Verschiebung des Beobachtungszeitraumes

Das Verbot der Leistung von Überstunden gem § 8 MSchG gilt bereits ab dem Eintritt der Schwangerschaft und hängt nicht von einer Mitteilung durch die werdende Mutter ab. SACHVERHALT Der Versicherungsfall der Mutterschaft trat bei der Kl am 10.10.2023 ein. Im Jänner, Februar und März 2023 leistete die Kl jeweils Überstunden. Im April 2023, wie auch in den Monaten Mai bis September 2023, leistete die Kl keine Überstunden mehr, weil sie in Kenntnis ihrer Schwangerschaft und des Überstundenverbots