Das Recht der Arbeit
Aktuelle Hefte 1/2026
Aus dem Inhalt: DRdA 1/2026, Heft 424
Wegunfall: Ende der freien Wahl des Verkehrsmittels? – Der E-Scooter-Beschluss des OGH1
Der Schutz des Arbeitsweges stand zwar nicht schon 1888 an der Wiege der UV, es dauerte allerdings nicht lang, da zeigte sich danach ein sozialpolitischer Bedarf, dem schließlich auch legistisch Rechnung getragen wurde: zuerst durch Notverordnung des Kaisers für die Landwirtschaft2 und dann durch Änderungen des UVG.3) Seither bildet der Schutz auf dem Arbeitsweg im Gesamtsystem der gesetzlichen UV ein ambivalentes Element. In der Rsp galt bisher der eherne Grundsatz, dass die versicherte Perso
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 1/2026
7
Entlassungsanfechtung: Stigmatisierende Wirkung der Entlassung ist bei Sozialwidrigkeitsprüfung zur berücksichtigen
Ein AN wurde aufgrund von Vertrauensverlust infolge von Fehlern und Ungenauigkeiten bei komplexen haustechnischen Arbeitsleistungen entlassen und focht seine Entlassung wegen Sozialwidrigkeit an. Das OLG entschied, dass kein Entlassungsgrund vorliegt und prüfte in weiterer Folge, ob durch die Entlassung wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt sind. Nach den Feststellungen ist es dem kl AN möglich, innerhalb von drei bis sechs Monaten ein annähernd vergleichbares Dienstverhältnis mit einer
Aus dem Inhalt: DRdA 1/2026, Heft 424
Wegunfall: Ende der freien Wahl des Verkehrsmittels? – Der E-Scooter-Beschluss des OGH1
Der Schutz des Arbeitsweges stand zwar nicht schon 1888 an der Wiege der UV, es dauerte allerdings nicht lang, da zeigte sich danach ein sozialpolitischer Bedarf, dem schließlich auch legistisch Rechnung getragen wurde: zuerst durch Notverordnung des Kaisers für die Landwirtschaft2 und dann durch Änderungen des UVG.3) Seither bildet der Schutz auf dem Arbeitsweg im Gesamtsystem der gesetzlichen UV ein ambivalentes Element. In der Rsp galt bisher der eherne Grundsatz, dass die versicherte Perso
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 1/2026
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Entlassungsanfechtung: Stigmatisierende Wirkung der Entlassung ist bei Sozialwidrigkeitsprüfung zur berücksichtigen
Ein AN wurde aufgrund von Vertrauensverlust infolge von Fehlern und Ungenauigkeiten bei komplexen haustechnischen Arbeitsleistungen entlassen und focht seine Entlassung wegen Sozialwidrigkeit an. Das OLG entschied, dass kein Entlassungsgrund vorliegt und prüfte in weiterer Folge, ob durch die Entlassung wesentliche Interessen des AN beeinträchtigt sind. Nach den Feststellungen ist es dem kl AN möglich, innerhalb von drei bis sechs Monaten ein annähernd vergleichbares Dienstverhältnis mit einer



