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Das Recht der Arbeit
Aus dem Inhalt: DRdA 2/2026, Heft 425

Der Kollektivvertrag im Spannungsverhältnis zwischen Kollektivvertragsautonomie und individuellen Grundrechten

Die Frage, ob die Kollektivvertragsparteien bei ihren Verhandlungen bzw in Bezug auf ihre Verhandlungsergebnisse gänzlich frei sind oder aber verfassungsgesetzliche Gewährleistungen zu beachten haben, scheint im Prinzip hinlänglich klar und ausdiskutiert zu sein. Das gilt jedoch nur vordergründig. Denn so vital bisher die Diskussion in Bezug auf den Gleichheitssatz ist, so unklar ist die Reichweite und Intensität der Bindung der Kollektivvertragsparteien an die Freiheitsrechte Einzelner. Der vo
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 2/2026
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Kündigungsanfechtung wegen eines verpönten Motivs setzt ein Infragestellen eines Anspruchs voraus

Nachdem der Kl sich an die Bekl wandte, weil er von seinem Vorgesetzten beleidigt worden war, ist die Bekl sofort eingeschritten, indem sie dem Vorgesetzten des Kl eine Verwarnung erteilte und dienstrechtliche Konsequenzen androhte. Als der Kl sie am folgenden Tag nochmals zum Tätigwerden aufforderte, weil sein Vorgesetzter seine Kündigung verlangt hatte, stellte ihm die Bekl eine persönliche Entschuldigung seines Vorgesetzten in Aussicht. Die darauf erfolgte Kündigung des Kl focht dieser „wege
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Missachtung der betrieblichen Vorgaben zur Urlaubsbeantragung: Entlassung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt

Im Betrieb der Bekl waren Urlaubsanträge über eine eigene App zu beantragen. Während der Kl (ein Lehrling) noch im Februar desselben Jahres seinen Urlaub auf diesem Weg beantragte, unterließ er dies bei der Beantragung seines Sommerurlaubes. Diesbezüglich sprach er lediglich mit seinem – für ihn bis April 2024 zuständigen – Ausbilder im Betrieb, wobei nicht festgestellt werden konnte, ob dabei der konkrete Urlaubsbeginn (8.7.2024) oder nur „die Zeit nach Abschluss der Berufsschule“ genannt wurd
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Übergangsregelung für vor 28.2.2025 vereinbarte Bildungskarenzen: Nur Bildungsmaßnahme, nicht Weiterbildungsgeldbezug, muss spätestens am 31.5.2025 begonnen haben

Die Beschwerdeführerin ist seit 1.3.2019 vollversichert unselbständig beschäftigt. Sie vereinbarte mit ihrer DG in Bezug auf das wiederaufgenommene Studium der Humanmedizin, für welches sie im Wintersemester 24/25 sowie im Sommersemester 25 inskribiert war, nachweislich spätestens am 6.2.2025 eine Bildungskarenz für den Zeitraum von 17.6.2025 bis 16.6.2026. Am 26.5.2025 brachte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag auf Zuerkennung von Weiterbildungsgeld mit Geltendmachung
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Anteiliger Familienzeitbonus bei Verkürzung der Familienzeit unter 28 Tage wegen ungeplanter späterer Krankenhausentlassung von Mutter und Kind

Der Kl vereinbarte anlässlich der Geburt seines Sohnes mit seinem DG Familienzeit ab 23.4.2024 für die Dauer von 28 Tagen. Die Kindesmutter und das Kind wurden aufgrund eines Kaiserschnitts nicht wie geplant am 23.4.2024, sondern erst am 24.4.2024 aus dem Krankenhaus entlassen. Die bekl Österreichische Gesundheitskasse lehnte mit Bescheid den Antrag auf Familienzeitbonus von 23.4. bis 20.5.2024 ab. Sie vertrat im Verfahren die Rechtsmeinung, der Kl habe sich lediglich 27 Tage in Familienzeit be