Das Recht der Arbeit
Aktuelle Hefte 3/2026
Aus dem Inhalt: DRdA 3/2026, Heft 426
Unmittelbare Anwendbarkeit von Unionsrecht im Lichte der EU-Grundrechtecharta
Auch in Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug nimmt die schon bisher nicht zu unterschätzende Bedeutung der EU-Grundrechtecharta weiter zu. Der Beitrag zieht Bilanz zur Rsp des EuGH in vier Fallgruppen – betreffend das Recht auf Gleichbehandlung, die „klassisch sozialen Grundrechte“ des Titels IV der Charta, die unternehmerische Freiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Auf dieser Grundlage wird der Versuch einer Systematisierung unternommen und werden bestehende Probleme be
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 3/2026
Mitteilung, dass „alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden“ als Verständigung des Betriebsrats über beabsichtigte Kündigung konkret genug
Zwischen den Parteien ist strittig, ob der BR gem § 105 Abs1 ArbVG von der beabsichtigen Kündigung der Kl verständigt wurde. Im konkreten Fall war der Vorsitzenden des BR mitgeteilt worden, dass zum 31.12.2024 eine Betriebsstilllegung erfolgt und „alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden“. Die Kl, die als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt war, klagte auf Feststellung eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, da der BR nicht korrekt verständigt worden sei. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebeg
Aus dem Inhalt: DRdA 3/2026, Heft 426
Unmittelbare Anwendbarkeit von Unionsrecht im Lichte der EU-Grundrechtecharta
Auch in Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug nimmt die schon bisher nicht zu unterschätzende Bedeutung der EU-Grundrechtecharta weiter zu. Der Beitrag zieht Bilanz zur Rsp des EuGH in vier Fallgruppen – betreffend das Recht auf Gleichbehandlung, die „klassisch sozialen Grundrechte“ des Titels IV der Charta, die unternehmerische Freiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Auf dieser Grundlage wird der Versuch einer Systematisierung unternommen und werden bestehende Probleme be
Aus dem Inhalt: DRdA-infas 3/2026
Mitteilung, dass „alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden“ als Verständigung des Betriebsrats über beabsichtigte Kündigung konkret genug
Zwischen den Parteien ist strittig, ob der BR gem § 105 Abs1 ArbVG von der beabsichtigen Kündigung der Kl verständigt wurde. Im konkreten Fall war der Vorsitzenden des BR mitgeteilt worden, dass zum 31.12.2024 eine Betriebsstilllegung erfolgt und „alle Mitarbeiter ihren Job verlieren werden“. Die Kl, die als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt war, klagte auf Feststellung eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, da der BR nicht korrekt verständigt worden sei. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebeg



