JunckerAblösezahlungen für Arbeitnehmer. Neue Wege bei der Erstattung von Fortbildungskosten
Maximilian Juncker widmet sich in seinem als Dissertation vorgelegtem Buch der Frage, wie Fortbildungskosten für Arbeitnehmende im deutschen Arbeitsrecht behandelt werden und entwickelt innovative Ansätze für deren Rückerstattung. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist kontinuierliche Aus-, Weiter- und Fortbildung für Arbeitnehmende unerlässlich, um mit den rasanten Veränderungen von Technologien, Anforderungen und Arbeitsprozessen Schritt zu halten. Diese Bildungsmaßnahmen sind jedoch kostenintensiv und werfen die arbeitsrechtliche Frage auf, wer die finanziellen Lasten trägt: Arbeitnehmende oder Arbeitgebende? Üblicherweise werden ab einem bestimmten Umfang von Bildungsmaßnahmen Vereinbarungen über die Rückforderung der von den Arbeitgebenden getragenen Kosten abgeschlossen, die von den Arbeitnehmenden zu bezahlen sind, wenn sie das Unternehmen vorzeitig verlassen. Solche Zahlungen stoßen bereits unter dem Blickwinkel der Erwerbsfreiheit der Arbeitnehmenden an ihre Grenzen.
Das Buch, das auf Junckers Dissertation zur deutschen Rechtslage basiert, beschäftigt sich mit neuen Ansätzen zur Rückerstattung von Fortbildungskosten für Arbeitnehmende. Konkret versucht der Autor, die Konzepte des professionellen Mannschaftssports – insb das System von Ablösezahlungen bei Vereinswechsel – auf die allgemeine Arbeitswelt zu übertragen. Dies hätte zur Folge, dass die Erstattung von Fortbildungskosten aus dem individuellen Arbeitsverhältnis herausgelöst und die Kostentragungsproblematik auf die Ebene der beteiligten Arbeitgebenden verlagert werden würde.
Die Arbeit gliedert sich in zwei große Abschnitte. Im ersten Abschnitt stellt der Autor die Rechtslage zu klassischen Rückzahlungsklauseln dar. In Deutschland gibt es keine mit § 2d AVRAG vergleichbaren Regelungen; die Rechtslage ist daher allein von der höchstrichterlichen Rsp des BAG geprägt. Diese hatte ursprünglich eine Zumutbarkeitsformel entwickelt, die eine umfassende Interessenabwägung verlangt. Die Beteiligung der Arbeitnehmenden an den Kosten ist zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar ist und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des AG entspricht. Seit 2002 unterliegen Arbeitsverträge in Deutschland jedoch den Kontrollen für zivilrechtliche Einheitsverträge (§§ 305 ff BGB – AGB-Kontrolle). Rückzahlungsklauseln werden seither als allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen und nach diesen Grundsätzen kontrolliert. Der Autor stellt die Vorgaben der Rsp umfassend dar und zeigt, dass Abweichungen in der Vertragsgestaltung mit erheblichen Risiken verbunden sind, da Klauseln, welche die von der Rsp geprägten Grenzen überschreiten, unwirksam sind. Besonders kritisiert wird, dass eine geltungserhaltende Reduktion ausgeschlossen ist, sodass das Alles-oder-Nichts-Prinzip für die gesamte Klausel gilt. In Österreich spielt demgegenüber die AGB-Kontrolle bei Arbeitsverträgen praktisch keine Rolle; Gesamtnichtigkeit tritt nur bei Verstößen gegen die Aliquotierungsregel des § 2d AVRAG ein. Im weiteren Verlauf versucht der Autor, das Problem der rasch eintretenden Gesamtnichtigkeit ua mit ergänzender Vertragsauslegung zu lösen, scheitert aber an der diesbezüglichen Rsp des EuGH und des BAG. Er kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der engmaschigen Kontrolle und ohne eine abschließende, spezialgesetzliche Regelung wie in Österreich nur die unsichere Basis der Generalklauseln des AGB-Rechts mit hoher Formulierungsverantwortung und Gestaltungshürden und es damit beim erheblichen wirtschaftlichen Risiko für die Arbeitgebenden bleibt.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor im zweiten Teil seiner Arbeit einen Vorschlag zur Neukonzeption: Die Kostentragung soll durch die neuen Arbeitgebenden erfolgen, indem diese Ablösezahlungen für Arbeitnehmende zu zahlen haben, die zu ihnen wechseln. Diese Idee würde zu einem Paradigmenwechsel führen: Arbeitnehmende können ihre Arbeitskraft anderweitig verwerten und Arbeitgebende, die bisher Bildungsmaßnahmen finanziert haben, werden nicht zusätzlich belastet. Neu wäre, dass auch jene Arbeitgebenden belastet werden, die bislang die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen anderen überlassen haben. Der Autor stellt in weiterer Folge das System der Ablöse- und Ausbildungsentschädigungen im Sport systematisch dar und zeigt Parallelen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten im Arbeitsverhältnis auf. Im professionellen Mannschaftssport gibt es verbindliche Regelungen (zB FIFA-Statuten), die für grenzüberschreitende Wechsel vorsehen, dass der neue Verein dem ausbildenden Verein die Kosten erstattet, die er selbst sich durch die Verpflichtung eines bereits ausgebildeten Spielers erspart. Der Autor prüft, ob und wie sich diese Konzepte auf die allgemeine Arbeitswelt übertragen lassen. Er bejaht die Übertragbarkeit, erkennt aber, dass auch dieses Konzept nicht einfach umzusetzen ist. Der professionelle Sport eignet sich aufgrund seiner pyramidenförmigen Struktur, klaren Hierarchien und fachlichen Einheitlichkeit besonders gut für verbindliche und allgemeine Ausgleichsregelungen. Nach Auffassung des Autors lassen sich diese Merkmale auch in anderen Branchen und Strukturen finden, doch bestehen hier Grenzen. Auf vertraglicher Ebene ist die Übertragbarkeit schwierig, da neue Arbeitgebende meist im Zeitpunkt der Ausbildung (noch) nicht bekannt sind. Weiters zeigt die Rsp insb auf individueller Ebene auch im Berufssport, dass grundrechtliche Grenzen, insb die Berufsfreiheit (Art 12 GG) und die AN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV), gesetzt sind. Es bedarf daher des Staates oder der Tarifvertragsparteien als Normgeber bzw allein auf AG-Seite entsprechende Regelungen in den Satzungen der AG- und Wirtschaftsvereinigungen. Der Autor erkennt auch, dass auch eine kollektivrechtliche Ausgleichspflicht nur dann eingreifen darf, wenn das Arbeitsverhältnis zum ehemaligen AG aus Gründen beendet wird, die allein in der Sphäre des AN liegen. Ebenso verlangt er zeitliche Begrenzungen der Ausgleichsverpflichtung sowie die Aufnahme von Kalkulationsgrundlagen, um willkürlichen Einzelfallfestsetzungen entgegenzuwirken. Mein Fazit zu diesen Lösungsansätzen aus österreichischer Perspektive: Es gelingt dem Autor, die Rahmenbedingungen von Problem und Lösungsansatz sehr gut und nachvollziehbar darzustellen, sodass die Lektüre für interessierte Arbeitsrechtsjurist:innen jedenfalls ein Gewinn ist. Persönlich bin ich froh, dass der österreichische Gesetzgeber mit den §§ 2b und 11b AVRAG eigenständige gesetzliche Regelungen geschaffen hat, die zwar auslegungsbedürftig sind, aber im Vergleich zur deutschen Rechtslage doch mehr Rechtssicherheit bieten.