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Buchbesprechungen

Auer-Mayer/Tinhofer (Hrsg)Automatisierung der Arbeit. Chancen und Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Betrieb

Lexis Nexis, Wien 2025, 100 Seiten, broschiert, € 18,-

Der zu besprechende Sammelband enthält die Schriftfassungen jener arbeitsrechtlichen Beiträge, die im Rahmen des Symposiums „Automatisierung der Arbeit: Einsatz Künstlicher Intelligenz“ im Februar 2024 an der WU Wien präsentiert wurden. Die Veranstaltung ist Teil einer mittlerweile jährlich stattfindenden Fachtagungsreihe des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien sowie der Arbeitsrechtskanzlei Krichmayr Tinhofer. Während frühere Tagungen die Schwerpunkte „Chancen und Risiken beim Einsatz von KI“ sowie „Generative KI“ behandelten, widmet sich die diesjährige Veranstaltung 2026 der weitergehenden Frage nach dem Einsatz autonomer AI Agents.

Der Band umfasst drei Beiträge, die unterschiedliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes im Betrieb beleuchten. Conrad Greiner untersucht die Mitwirkungsrechte der Belegschaft bei der Einführung von KI-Systemen, Andreas Tinhofer analysiert Fragen algorithmischer Diskriminierung, und Johannes Warter widmet sich datenschutzrechtlichen Aspekten des KI-Einsatzes am Arbeitsplatz.

Greiners Beitrag behandelt die zentrale Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einführung von Automatisierungsmaßnahmen den Abschluss einer BV erforderlich macht und welche Informationsrechte der Belegschaft bestehen. Der Beitrag leistet insofern grundlegende Arbeit, als er bestehende arbeitsverfassungsrechtliche Kategorien systematisch auf das neue Untersuchungsfeld der KI-gestützten Automatisierung überträgt und damit eine erste dogmatische Orientierung bietet.

Im Gegensatz dazu bewegt sich der Beitrag von Warter stärker auf bereits intensiv bearbeitetem Terrain, schafft aber eine recht gut nachvollziehbare Grundlage für Leserinnen und Leser, die mit den Strukturen des Datenschutzrechts weniger vertraut sind. Eigenständige Akzente setzt der Beitrag bei der Einbindung der Grundrechte in die Interessenabwägung nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Diese seien – neben arbeitsrechtlichen Aspekten wie Diskriminierungsverboten – stärker in die datenschutzrechtliche Zulässigkeitsprüfung einzubeziehen.

Der Beitrag von Tinhofer widmet sich der algorithmischen Diskriminierung. Dogmatisch zentral ist die Analyse der Durchsetzungsdefizite des bestehenden Antidiskriminierungsrechts. Tinhofer zeigt auf, dass die geringe Zahl einschlägiger Verfahren, fehlendes technisches Sachverständnis sowie die vergleichsweise niedrigen Entschädigungsbeträge die präventive Wirkung des Diskriminierungsschutzes deutlich abschwächen. Da die einschlägigen Richtlinien ganz explizit „abschreckende“ Sanktionen fordern, könnte dies mE eine unionsrechtswidrige Umsetzung darstellen (dazu ausführlich Vinzenz, Schadenersatz und andere Sanktionen bei Diskriminierung, in Kietaibl/Resch [Hrsg], Diskriminierung. Schutz und Folgen im Arbeitsrecht [2018] 41). Mit Fokus auf algorithmische Diskriminierung ist Tinhofers Betonung von Offenlegungs- und Rechenschaftspflichten als notwendige Voraussetzungen effektiven Rechtsschutzes herauszuheben: Ohne Einblick in Funktionsweise, Datengrundlagen und Entscheidungslogik algorithmischer Systeme bleiben Diskriminierungen vielfach faktisch nicht nachweisbar. Inhaltlich hätte diese Argumentation durch Einarbeitung weiterer dogmatischer Ansätze untermauert werden können. Gerade bei algorithmischen Entscheidungssystemen spricht vieles dafür, die Darlegungs- und Beweislast stärker beim AG anzusiedeln, der sowohl die Kontrolle über das eingesetzte System als auch die wirtschaftlichen Vorteile aus dessen Einsatz trägt (vgl etwa Spiecker/Towfigh, Automatisch benachteiligt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der Schutz vor Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungssysteme [2023] 70 f; Grünberger, Reformbedarf beim AGG: Beweislastverteilung beim Einsatz von KI, ZRP 2021, 232). Ansätze hierfür lassen sich nicht nur aus unionsrechtlichen Effektivitätsüberlegungen, sondern auch aus der jüngeren Rsp des EuGH zu automatisierten Entscheidungen nach Art 22 DSGVO (EuGH 27.2.2025, C-203/22, Dun & Bradstreet Austria, ASoK 2025, 231 [Tinhofer]) ableiten. Ebenso wäre eine Einordnung der neuen unionsrechtlichen Instrumente – insb der KI-Verordnung und der geplanten Haftungsregelungen – geeignet gewesen, die aufgezeigten Schutzlücken stärker in einen künftigen regulatorischen Kontext einzuordnen. Trotzdem stellt der Beitrag eine besonders substanzielle Analyse dar, weil er die Diskussion um algorithmische Diskriminierung nicht nur beschreibt, sondern ihre strukturellen Durchsetzungsprobleme systematisch herausarbeitet und damit wichtige Anknüpfungspunkte für die weitere arbeits- und gleichbehandlungsrechtliche Forschung liefert.

Die drei Beiträge beleuchten damit unterschiedliche, einander ergänzende Dimensionen des KI-Einsatzes im Betrieb und bieten insgesamt einen kompakten Überblick über zentrale arbeits- und datenschutzrechtliche Fragestellungen. Auf dieser Grundlage stellt sich jedoch die Frage, inwieweit es dem Sammelband auch in seiner Gesamtkonzeption gelingt, die behandelte Thematik in ausreichender Breite und Aktualität abzudecken. Für das Verständnis – insb für Leserinnen und Leser ohne vertiefte technische Vorkenntnisse – wäre eine einleitende Gesamtdarstellung typischer Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen im Betrieb hilfreich gewesen. Eine solche Einführung war im Rahmen der Tagung vorgesehen, findet sich im Band jedoch nicht ausdrücklich wieder. Dadurch setzt insb der erste Beitrag unmittelbar bei der dogmatischen Analyse an, ohne typische Anwendungsszenarien – etwa im Recruiting, bei Leistungsbeurteilungen oder Personalentscheidungen – systematisch voranzustellen. Zugleich werden grundlegende Aspekte in späteren Beiträgen teilweise nochmals aufgegriffen, was eine stärkere redaktionelle Abstimmung möglicherweise hätte vermeiden können. Weiter fällt auf, dass die KI-Verordnung in allen Beiträgen ausgeklammert bleibt. Zwar wurde sie erst nach der Tagung veröffentlicht, zum Zeitpunkt der Drucklegung des Sammelbandes lagen jedoch bereits konsolidierte Fassungen vor. Eine punktuelle Einordnung dieser mittlerweile zentralen unionsrechtlichen Rechtsquelle hätte den Band zusätzlich bereichert und seine Einbettung in den aktuellen Rechtsrahmen noch deutlicher gemacht.

Insgesamt bietet der Sammelband dennoch eine kompakte und anregende Darstellung aktueller arbeitsrechtlicher Fragestellungen des KI-Einsatzes im Betrieb. Die Beiträge liefern sowohl grundlegende dogmatische Überlegungen als auch weiterführende Impulse. Für Praktikerinnen und Praktiker sowie für arbeitsrechtlich Forschende stellt der Band daher eine nützliche Orientierungshilfe dar, auch wenn Umfang und thematische Auswahl erkennen lassen, dass es sich um eine bewusst schlank gehaltene Tagungspublikation handelt.

Verena Vinzenz (Graz)