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Buchbesprechungen

DäublerGläserne Belegschaften – Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz

10. Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt 2025, 862 Seiten, gebunden, € 68,-

Das Datenschutzrecht steht seit 25.5.2018 auf einer neuen und EU-weit grundsätzlich vereinheitlichten Grundlage, da seit diesem „D-Day“ die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar ist; zusätzlich müssen nationale Datenschutzgesetze dort mitgelesen werden, wo diese Grundverordnung sogenannte „Öffnungsklauseln“ vorgesehen hat. Vieles, was bisher selbstverständlich war oder als Petitesse abgetan wurde, muss – vor allem auch angesichts enormer Strafdrohungen, die von ihrer Dimension her mit denen des Wettbewerbsrechts vergleichbar sind – neu überdacht werden. Die Praxis ist sohin gut beraten, wenn sie bestehende Datenschutz-Praktiken und überhaupt den Umgang mit personenbeziehbaren Daten vor dem Hintergrund dieser neuen regulatorischen Rahmenbedingungen (und der mittlerweile umfänglichen Judikatur des EuGH zur DSGVO) kritisch hinterfragt und in der Folge allenfalls nachbessert.

Mit schöner Regelmäßigkeit begleitet em. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Universität Bremen) die Entwicklung des deutschen Datenschutzrechtes mit seiner Auswirkung auf den Beschäftigtendatenschutz. Vor dem Hintergrund erstens der supranationalen Harmonisierung und zweitens globalisierter technischer Entwicklungen, die tief in Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz eingreifen, gewinnen seine entsprechenden Ausführungen EU-weite Bedeutung, auch wenn Beschäftigtendatenschutz unter eine der genannten „Öffnungsklauseln“ fällt.

Im Vorwort führt Wolfgang Däubler aus, dass die DSGVO mittlerweile zwar Teil der datenschutzrechtlichen Normalität geworden sei, die datenschutzrechtlichen Probleme iZm abhängiger Arbeit aber eher zahlreicher und komplizierter geworden seien (was der Rezensent aus seiner täglichen Arbeit heraus nur unterstreichen kann).

Für sein Handbuch hat Wolfgang Däubler Rsp und Literatur bis Jänner 2025 berücksichtigt.

Das Werk erläutert das Beschäftigtendatenschutzrecht vor dem Hintergrund (digitaler) Technologien umfassend und (gemäß der entsprechenden Verlagsbewerbung bewusst) in einer Weise und Sprache, die sowohl für nicht-spezialisierte Juristen als auch für nicht-akademische Praktiker verständlich ist. Der Autor selbst spricht im Vorwort davon, sich bemüht zu haben, eine Sprache zu benutzen, die „im Prinzip jeder versteht“. Das ist Wolfgang Däubler trotz der teils sperrigen Materie anerkennenswert gut gelungen. Dieser (im besten Sinne) auch populärwissenschaftliche Zugang geht natürlich auf Kosten dogmatischer Tiefe (im Fließtext), dennoch werden die Ausführungen nie banal, sondern genügen sie immer wissenschaftlichen Ansprüchen; ein umfangreicher Zitierapparat im Fußnotentext ermöglicht dem Leser auch eine weitere (wissenschaftliche) Vertiefung.

Der besseren Lesbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von ausgeführten Sachthemen über einzelne Auflagen hinweg dient das Randziffernsystem, sprich Randziffern werden auflagenübergreifend beibehalten und firmieren Neuausführungen unter mit lateinischen Kleinbuchstaben versehenen eingeschobenen Randziffern.

Inhaltlich werden alle nur denkbaren Datenverarbeitungen im Betrieb und ihre grundsätzlichen rechtlichen Schranken behandelt. Der Themenbogen spannt sich dabei von der Datenerhebung gegenüber Bewerbern und Beschäftigten (zB durch Eignungstest, Videokontrollen oder durch sonstige technische Mittel wie Stimmanalysen oder KI-Algorithmen), RFID-Einsatz, Big-Data-Auswertungen, Homeoffice-Regeln, Auftragsdatenverarbeitung und Drittlandbezügen über Mechanismen, um das Datenschutzrecht wirksam werden zu lassen, und die Kontrolle durch den BR (insb durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) bis hin zum staatlichen Zugriff auf Beschäftigtendaten. Ein großes Asset des Werkes ist eine aus Sicht des Rezensenten vollumfängliche Beschreibung und rechtliche Bewertung aller nur denkbaren Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext (vgl nur die Ausführungen zum „Metaverse“).

Besonders zu betonen ist, dass die Bewerbung auf dem Cover mit „Neu: KI in der Arbeitswelt“ das Versprochene hält, indem über das Werk verteilt („embedded“) auf KI-Thematiken überall dort eingegangen wird, wo sie praxisrelevant sind.

Wolfgang Däubler geht neben der DSGVO auch auf das neue nationale Beschäftigtendatenschutzrecht in Deutschland ein, das sich insb in § 26 BDSG findet. So erfreulich das für den deutschen Leser ist, bedeutet es für den österreichischen Leser doch immer eine „Übersetzungsdenkarbeit“ in die österreichische Rechtslage (diese Nicht-Vereinheitlichung in der EU ist eben der „Preis“ der Öffnungsklauseln, gegenständlich des Art 88 DSGVO). Diese „Übersetzungsdenkarbeit“ muss natürlich auch hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher Ausführungen geleistet werden. Da das Handbuch aber sehr praxisorientiert geschrieben ist, ist es auch für den österreichischen Leser, der mit Beschäftigtendatenschutz zu tun hat, von größtem Nutzen, insb weil die neuen und neuesten (digitalen) Technologien und deren Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz eben auch verständlich beschrieben werden.

Erwähnt werden darf noch, dass Wolfgang Däubler daran festhält, dass der BR nicht die Stellung eines Verantwortlichen iSd DSGVO besitze, was in Österreich (vom Rezensenten ausgehend) mittlerweile wohl einhellig gegenteilig gesehen wird. Seit Juni 2021 ist in Deutschland für diese Frage überdies § 79a BetrVG zu berücksichtigen, der zwar den AG als für Datenverarbeitungen des BR-Verantwortlichen bezeichnet, den BR aber nichtsdestotrotz (kooperativ) verpflichtet, die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten, welche komplizierte Konstruktion (der Rezensent ist geneigt zu sagen „typisch deutsch“) natürlich wiederum ganz neue Fragen aufwirft.

Ein ausführliches Literatur- und Stichwortverzeichnis rundet das sehr gelungene und traditionsreiche Standardwerk ab.

Resümierend handelt es sich bei diesem Handbuch um ein äußerst empfehlenswertes Nachschlagewerk für jeden, der sich – auch nur in Österreich – mit Themen des Beschäftigtendatenschutzes befasst.

Wolfgang Goricnik (SALZBURG)