GigićDie Entwicklung des Entgelttransparenzauskunftsanspruchs und dessen Auswirkungen auf die Entgelttransparenz
Die EU-Entgelttransparenz-RL („Richtlinie [EU] 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen“) ist zurzeit in aller Munde und das nicht ohne Grund: Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht ist Anfang Juni 2026 abgelaufen. Österreich hat bislang noch keinen Umsetzungsentwurf vorgelegt; ein solcher ist frühestens im Herbst 2026, möglicherweise sogar erst Anfang 2027 zu erwarten. Mit dieser Verzögerung ist Österreich im europaweiten Vergleich nicht allein: Bis dato haben nur wenige Mitgliedstaaten die RL vollständig in nationales Recht umgesetzt.
Mit der EU-Entgelttransparenz-RL kommen auf AG weitreichende neue Pflichten zu, wie Informations- und Auskunftspflichten, sowie eine umfassende Berichtspflicht: Ergibt sich aus dem Entgeltbericht innerhalb einer Gruppe ein geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle von mindestens 5 % und kann der AG diese Differenz nicht anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien rechtfertigen oder innerhalb von sechs Monaten korrigieren, ist mit dem BR (sofern vorhanden) eine gemeinsame Entgeltbewertung vorzunehmen.
In diesem wirtschaftlich und rechtspolitisch hochaktuellen Umfeld ist die vorliegende Dissertation von Saša Gigić von besonderem Interesse. Der Autor beschäftigt sich in seiner vorliegenden Dissertation gezielt mit dem Entgelttransparenzauskunftsanspruch und analysiert dessen Entwicklung vor sowie unter dem deutschen Entgelttransparenzgesetz („EntgTranspG“) und nimmt dabei zugleich die Anforderungen der EU-Entgelttransparenz-RL und die Herausforderungen ihrer Umsetzung in nationales Recht, konkret in deutsches Recht, in den Blick.
Die Publikation gliedert sich in fünf Kapitel und verfolgt dabei einen historischen Aufbau hinsichtlich der Entwicklung des Entgeltauskunftsanspruchs. Zunächst wird der Auskunftsanspruch vor Inkrafttreten des EntgTranspG und anschließend der Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG behandelt. Vor der eigentlichen, praxisrelevanten Abhandlung der notwendigen Änderungen des EntgTranspG und allfälliger Probleme bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL in nationales Recht stellt der Autor eine deskriptive Darstellung der einzelnen Bestimmungen zu Auskunftsrechten und Informationspflichten der RL voran, um ein besseres Verständnis der Leser:innen für die jeweiligen Problemfelder und Umsetzungsschwierigkeiten, die im darauffolgenden Kapitel behandelt werden, zu sichern.
Von der Entwicklung des Auskunftsanspruchs vor dem EntgTranspG (unter Rückgriff auf § 242 BGB und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, „AGG“) über den geltenden Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG bis hin zu den erforderlichen Änderungen im Zuge der Richtlinienumsetzung zieht sich ein roter Faden, der dem Leser eine schrittweise Vertiefung in die Materie ermöglicht.
Relevanz für Österreich
Das Werk setzt am deutschen EntgTranspG an und widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, welche Anpassungen dieses Gesetzes zur unionsrechtskonformen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL erforderlich sind. Das EntgTranspG ist ein deutsches Gesetz, das in Österreich kein unmittelbares Äquivalent hat. Ungeachtet dessen entfaltet die vorliegende Dissertation für die österreichische Rechtswissenschaft und -praxis beträchtliche Relevanz.
Der Grund liegt auf der Hand: Die Umsetzungs- und Auslegungsprobleme der EU-Entgelttransparenz-RL – wie etwa der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“, die Frage, wie oft ein AN seinen Auskunftsanspruch geltend machen kann und die Festlegung dieses Anspruchs ohne Mindestzahl von Vergleichspersonen sowie die damit einhergehenden, datenschutzrechtlichen Probleme – sind keine spezifisch deutschen, sondern gesamteuropäische Problemstellungen, mit denen auch der österreichische Gesetzgeber im Zuge der Richtlinienumsetzung konfrontiert ist. Zudem ergibt sich aus den allgemeinen, arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsregelungen auch eine mittelbare Notwendigkeit, die hier dargelegten Grundsätze zu berücksichtigen.
Besonders wertvoll für die österreichische Rechtswissenschaft ist die Aufarbeitung der einschlägigen EuGH-Rsp in den einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise zur „einheitlichen Quelle“ bei Entgeltgleichheitsfragen sowie bei den Rechtfertigungsgründen (hier auch zusätzlich unter Heranziehung der BAG-Judikatur). Darüber hinaus widmet sich Gigić ausgewählten Aspekten der RL im Lichte der Grundrechtecharta der EU („GRC“): So wird etwa die Frage aufgeworfen, ob die vorvertragliche Informationspflicht des AG einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit nach Art 16 GRC darstellt. Ebenso wird untersucht, ob der individuelle Auskunftsanspruch der AN das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Schutz personenbezogener Daten (Art 7 und 8 GRC) verletzt, wenn aus der Auskunft Rückschlüsse auf das konkrete Entgelt einzelner AN gezogen werden können. In beiden Fällen gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen die GRC zu verneinen ist. Diese grundrechtlichen Überlegungen sind auch für die österreichische Rechtswissenschaft von Bedeutung, insb weil die nationale Umsetzung grundrechtskonform auszugestalten ist.
Gigić beschränkt sich dabei nicht auf eine Analyse der Informationspflichten und des Auskunftsanspruchs dem Grunde nach, sondern beleuchtet auch das Auskunftsverfahren selbst sowie die Rechtsfolgen, die bei einer Verletzung der arbeitnehmerseitigen Auskunftsrechte eintreten – etwa im Fall der gänzlichen Verweigerung oder Unterlassung der Auskunft durch den AG. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Beweislastumkehr in einem allfälligen Entgeltgleichheitsverfahren sowie dem arbeitgeberseitigen Nachweis zur Entlastung bei „offensichtlich unbeabsichtigten und geringfügigen Pflichtverletzungen“ (vgl Art 18 Abs 2 EU-Entgelttransparenz-RL). In diesem Kontext werden auch mögliche Rechtfertigungsgründe für ein bestehendes Entgeltgefälle näher behandelt – darunter die individuelle Leistungsfähigkeit, die höhere Vergütung des zuvor beschäftigten AN oder das bessere Verhandlungskönnen des Kollegen. Auch diese Themen sind für die österreichische Rechtspraxis iZm allen gleichbehandlungsbezogenen Verfahren von Bedeutung und keinesfalls auf die deutsche Rechtslage beschränkt.
Die Dissertation spiegelt den deutschen Meinungsstand zum Stand Oktober 2024 wider. Sie bietet eine klare und übersichtliche Aufarbeitung der wichtigsten Auslegungsfragen – insb rund um den Auskunftsanspruch – und ist damit ein guter Ausgangspunkt für den rechtswissenschaftlichen Diskurs und die kommende Gesetzgebungsdebatte, auch in Österreich. Zwar steht das deutsche EntgTranspG im Mittelpunkt – viele der behandelten Fragen und Themen sind jedoch auch für die österreichische Rechtspraxis relevant. Wie der österreichische Gesetzgeber die noch offenen Punkte – etwa zu Informationspflichten, Auskunftsrechten und weiteren Vorgaben der RL wie der Berichtspflicht – konkret regeln wird, bleibt abzuwarten.