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Buchbesprechungen

SeifriedDie Entstehung des Lohnanspruchs des Arbeitnehmers

Nomos Verlag, Baden-Baden 2025, 367 Seiten, broschiert, € 119,-

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Veröffentlichung einer deutschen Dissertation aus dem Wintersemester 2024/25. Sie widmet sich dem Wann und unter welchen Voraussetzungen der Lohnanspruch des AN entsteht, wobei sich die Autorin auf den laufenden Lohn konzentriert und dabei auf den reinen Zeitlohn, der als Geldlohn ausbezahlt wird. Diese grundlegende arbeitsrechtliche Fragestellung ist in Deutschland umstritten. Die Autorin weist extra darauf hin, dass die Fragestellung nicht nur von dogmatischem Interesse ist, sondern sich auch in der Praxis des Arbeitsrechts, wie beispielsweise bei der Haftung des bisherigen Betriebsinhabers im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB oder bei der Aufrechnung des AG gegen Lohnforderungen seines AN, erheblich auswirkt. Die Autorin hat mit ihrer Dissertation eine mE überzeugende Lösung entwickelt, die sich in die Schuldrechtsdogmatik einfügt, wobei sie sich in der Arbeit auf die Besonderheiten und Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse konzentriert hat und ihre Konsequenzen aufzeigt.

Vorweg sei angemerkt, dass die Arbeit übersichtlich aufgebaut ist und durch eine klare Sprache und zahlreiche Zusammenfassungen am Ende diverser Unterkapitel besticht. Dadurch bietet das Werk auch für LeserInnen, die das deutsche Recht nicht so gut kennen, eine interessante Lektüre.

Das Buch bietet zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, insb über den Begriff des Anspruchs, die Entstehung des Anspruchs nach allgemeinem Zivilrecht, inklusive der Abgrenzung zwischen der Entstehung und der Fälligkeit eines Anspruchs sowie der Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses, einem Dauerschuldverhältnis mit den beiden synallagmatischen Hauptleistungspflichten – der Pflicht zur Arbeitsleistung als dauernde Leistungspflicht und der Pflicht zur Lohnzahlung als wiederkehrende Leistungspflicht und damit einer Vielzahl von Einzelansprüchen. Es folgen einige Begriffsdefinitionen, die die Autorin in ihrer weiteren Arbeit benötigt. Anschließend stellt die Autorin die bisher dazu vertretenen Thesen in Literatur und Rsp dar, um sodann ihren eigenen Lösungsansatz herauszuarbeiten und diesen sogleich einer gesamtarbeitsrechtlichen und schuldrechtlichen Überprüfung unterzieht, wobei sie wiederholt den Vergleich zum Mietrecht anstellt. Am Ende folgt noch eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse ihrer Arbeit.

Die Autorin kommt in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis, dass aus dem Parteiwillen ableitbar ist, dass der Lohnanspruch – soweit die Arbeitsvertragsparteien aufgrund der Privatautonomie nicht Abweichendes vereinbart haben – nicht bereits mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses und nicht erst mit der Fälligkeit des Anspruchs, sondern sukzessive mit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung entsteht; dh mit jeder Sekunde entsteht ein der Arbeitsleistung entsprechender anteiliger Lohnanspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht: Bis zur Erbringung der Arbeitsleistung handelt es sich um einen (aufschiebend bedingten) „künftigen“ Anspruch, ab der erbrachten Arbeitsleistung bis zur Fälligkeit des Anspruchs handelt es sich um einen „betagten“ Anspruch. Haben die Arbeitsvertragsparteien hingegen ausnahmsweise eine Vorleistungspflicht des AG vereinbart, dann ist ihres Erachtens auch eine Vorverlagerung des Entstehungszeitpunkts anzunehmen. Der von Seifried aufgezeigt Lösungsweg zur sukzessiven Entstehung des Lohnanspruchs gilt für befristete und unbefristete Arbeitsverträge und zwar für (ordentlich) kündbare und (ordentlich) unkündbare Arbeitsverträge. „Ohne Arbeit kein Lohn“ ist ihres Erachtens ein Grundsatz, der – anders als von der hM in Deutschland angenommen – nicht den Bestand des Lohnanspruchs, sondern bereits dessen Tatbestandvoraussetzung ausdrückt.

Aus österreichischer Sicht ist anzumerken, dass das deutsche Recht in vielen Bereichen sehr ähnlich ist, im Detail dann doch wesentliche Unterschiede bestehen. Was allerdings das zentrale Thema der Arbeit, die Entstehung des Lohnanspruchs des AN betrifft, entspricht es in Österreich bereits heute hM, dass der Anspruch mit der Erbringung der Arbeit(sleistung) entsteht (siehe zB Drs/Schwab, kritische Arbeitsvertragsklauseln [2023] Rz 235 mwN), sodass diesem Thema in Österreich keine besondere Beachtung geschenkt wird. Umso interessanter ist es nachzulesen, wie diese Ansicht auch rechtsdogmatisch untermauert werden kann.

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass das vorliegende Werk einen interessanten Einblick in das deutsche Recht bietet. Es handelt sich um ein rein rechtsdogmatisches Werk, das PraktikerInnen daher nur sehr beschränkt ansprechen wird. Aber (auch österreichischen) WissenschaftlerInnen kann das vorliegende Werk wärmstens empfohlen werden.

MONIKA DRS (Wien)