Sonntag (Hrsg)ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar 2025
Der bereits in Fachkreisen gut bekannte Kommentar zum ASVG erschien unter der Herausgeberschaft von Martin Sonntag im Mai 2025 in der 16. Auflage. Die Autor:innen des gegenständlichen Kommentars stammen aus der Gerichtsbarkeit (OGH und OLG Wien), von Sozialversicherungsträgern sowie dem Dachverband der Sozialversicherungsträger.
Thematisch wurden in der 16. Auflage im Jahr 2024 erfolgte gesetzliche Änderungen eingearbeitet. Diese betreffen insb die Beibringung eines Fotos für die e-Card, die Überarbeitung der Berufskrankheitenliste, das Sonderwochengeld in § 163, welches in Umsetzung der Mutterschutz-Richtlinie rückwirkend mit 1.9.2022 eingeführt wurde, die Ausdehnung des Hebammenbeistandes bei Fehlgeburt mit § 158 Abs 6 sowie Änderungen beim Arbeitsunfall bei Telearbeit in § 175 Abs 1a und 1b.
Der gegenständliche Kommentar enthält auch die neueste Judikatur. So werden beispielsweise in § 138 Rz 3a die neuen Entscheidungen des OGH zu 10 ObS 23/23i vom 16.1.2024 und zu 10 ObS 131/23x vom 13.2.2024 zur Voraussetzung der Arbeitspflicht für das Vorliegen eines Anspruchs auf Krankengeld eingearbeitet. Ebenso wurde in § 143a Rz 14f zur Berechnung des Rehabilitationsgeldes die neue Rsp des OGH zu 10 ObS 25/24k vom 8.10.2024 und zu 10 ObS 74/24s vom 19.11.2024 zur Frage des heranzuziehenden Beitragszeitraumes und zu 10 ObS 36/24b vom 4.6.2024 zu Lohn- und Gehaltserhöhungen aufgrund von Normen kollektiver Rechtsgestaltung berücksichtigt. Auch die Rechtsentwicklung betreffend die besondere Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher:innen durch die E des OGH zu 10 ObS 78/24d vom 17.12.2024, der gem § 248c ASVG nur auf Zeiten iSd § 18a ASVG, die während des Bezugs einer (regulären) Alterspension – nicht aber während einer vorzeitigen Alterspension – entstehen, analog anzuwenden sind, wurde in der aktuellen Auflage eingearbeitet.
Der gegenständliche Praktiker:innenkommentar ist somit nach wie vor als praktisches Nachschlagewerk geeignet, einen guten Einblick in die Auslegung des ASVG unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur zu bieten.