Sonntag/Schober/KoneznyKBGG – Kinderbetreuungsgeldgesetz und Familienzeitbonusgesetz – Kommentar
In der fünften Auflage des Praktiker-Kommentars mit Stand 1.9.2024 (Erscheinungstermin 13.11.2024) wurden vom Autoren-Team Martin Sonntag (Senatspräsident des OLG Wien) die §§ 1 bis 3, §§ 24 bis 24a Abs 2, §§ 24a Abs 4 bis 45 KBGG wie auch das Familienzeitbonusgesetz (§§ 1 bis 9 FamZeitbG – S 157-183), Walter Schober (Richter des OLG Wien) die §§ 3a bis 7a sowie die §§ 9 bis 15 KBGG und Gerd Konezny (ua Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Gerichtssachverständiger und Steuerberater) die §§ 8 bis 8b und § 24a Abs 3 KBGG aktualisiert. Dabei wurden insb die Gesetzesänderungen seit der vierten Auflage durch BGBl I 2023/82 (Eltern-Kind-Pass-Gesetz [EKPG]; die erst ab 2026 geltenden Änderungen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass sind bereits kursiv in § 7 und § 24c KBGG ersichtlich, Details dazu in § 7 KBGG Rz 1), BGBl I 2023/115 und BGBl I 2023/183 sowie relevante Judikatur und Literatur eingearbeitet:
Aus der Novelle mit BGBl I 2023/115 sind ua die Klarstellung des Anspruchs auf KBGG trotz nicht bestehenden Anspruchs auf österreichische Familienbeihilfe wegen Anspruchs und Bezugs einer gleichartigen Leistung eines EU-/EWR-Staates bzw der Schweiz in § 2 KBGG Rz 18, die Härtefallregelung (Bezugsverlängerung bei Verhinderung des anderen Elternteils) auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in § 24c KBGG Rz 6, die Verkürzung der Mindestbetreuungsdauer bei Krankenhausaufenthalten des Kindes von vier auf zwei Stunden in § 2 KBGG Rz 28a und § 2 FamZeitbG Rz 21a (siehe hier auch zum Krankenhausaufenthalt des anderen Elternteils), die Verlängerung von bestimmten Fristen ab 1.11.2023 wie hauptwohnsitzliche Anmeldung des Kindes binnen 14 statt bisher 10 Tagen in § 2 KBGG Rz 30b aE, die Verlängerung der Antragsfrist für den Partnerschaftsbonus („ab dem letzten Tag der höchstmöglichen Anspruchsdauer für beide Elternteile“) in § 5b KBGG Rz 3 sowie für den Familienzeitbonus auf 121 Tage in § 3 FamZeitbG Rz 4, die einmalige Änderungsmöglichkeit der Familienzeitbonus-Anspruchsdauer in § 3 FamZeitbG Rz 5 wie auch die Erhöhung des Familienzeitbonus für Geburten ab 1.8.2023 in § 3 FamZeitbG Rz 1 (siehe hier auch zur Thematik der Unionsrechtswidrigkeit der derzeitigen Höhe des Familienzeitbonus mit Anführung maßgeblicher Literatur) im Kommentar ersichtlich. Das mit BGBl I 2024/64 geschaffene Sonderwochengeld bei Eintritt des Beschäftigungsverbotes für das weitere Kind während der MSchG-Karenz ohne Kinderbetreuungsgeldbezug und das Wochengeld zumindest in Höhe des Sonderwochengeldes bei Eintritt des Beschäftigungsverbotes für das weitere Kind binnen drei Monaten nach dem Ende der MSchG-Karenz bzw während der Elternteilzeit vor dem zweiten Geburtstag des zuvor geborenen Kindes werden mit den Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld in § 6 KBGG Rz 2 sowie § 24a KBGG Rz 8a und 8b behandelt.
Darüber hinaus ist für Fälle mit grenzüberschreitenden Sachverhalten das in § 2 KBGG Rz 65a neu eingefügte Fallprüfungsschema in Kumulierungsfällen zur rechtlichen Bewertung derartiger KBGG-Sachverhalte äußerst hilfreich.
Hinsichtlich der eingearbeiteten OGH-Entscheidungen zum KBGG und FamZeitbG sind vor allem jene zu einem unionsrechtlichen Fall mit ukrainischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltstitel als Vertriebene (OGH 10 ObS 48/24t in § 2 KBGG Rz 46a), zur Berechnung der Ausgleichszahlung zum Kinderbetreuungsgeld bei zeitlich nicht kongruenten Zeiträumen (OGH 10 ObS 117/22m in § 2 KBGG Rz 64), zum Ausscheiden des Anspruchs auf gleichzeitigen Kinderbetreuungsgeldbezug von gleichgeschlechtlichen Paaren bei sehr kurz hintereinander geborenen Kindern (OGH 10 ObS 36/23a in § 3 KBGG Rz 14), zur Nicht-Gleichstellung von Zeiten einer Karenz nach dem Tod des Kindes mit sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit (OGH 10 ObS 71/23y in § 24 KBGG Rz 26) und zum Anspruch auf den Familienzeitbonus auch bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bei einem anderen DG nach der Familienzeit (OGH 10 ObS 88/23y in § 2 FamZeitbG Rz 18b, 18c und ferner 18d mit Verweis und Auseinandersetzung mit der E-Besprechung von Burger-Ehrnhofer, DRdA 2024/24) erwähnenswert.
Das Literaturverzeichnis ab S XXI bietet eine gute Übersicht über relevante juristische Beiträge namhafter Autor:innen zum KBGG und FamZeitbG. Den Kommentar runden außerdem noch die im Anhang abgedruckten rechtlichen Bestimmungen der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (S 185-192), des seit 1.8.2019 bis Ende 2027 geltenden Jungfamilienfondsgesetzes (S 193-195) und des e-Eltern-Kind-Pass-Gesetzes (S 196-211) wie auch das praktische Stichwortverzeichnis auf den S 213-215 ab.
Für die tägliche praktische Arbeit von Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen und Steuerberater.innen sowie Mitarbeiter:innen der Sozialversicherungen und der Interessenvertretungen wird mit diesem Werk wieder eine hervorragende aktuelle und absolut empfehlenswerte Kommentierung zum KBGG und FamZeitbG geboten.