Burger/Mair (Hrsg)AVRAG – Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – Kommentar
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um eine Aktualisierung der Kommentierung zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Wie auch in der dritten Auflage aus dem Jahr 2016 wirken Burger/Mair als Herausgeber. In den vergangenen Jahren, die zwischen den beiden Auflagen liegen, hat sich aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges getan – vor allem das AVRAG war maßgeblich von Änderungen betroffen. Das zeigt sich daran, dass es in dieser Zeit 22 Novellen zum AVRAG gab, die in der derzeitigen Auflage nunmehr Berücksichtigung finden. Die Neuauflage ist daher – insb auch aufgrund des weiten Geltungsbereiches des AVRAG – sehr zu begrüßen.
Ein wesentlicher Teil der Novellen, nämlich elf, wurde während und aus Anlass der Corona-Pandemie (2020-2023) vorgenommen. Ein gutes Beispiel dafür, dass einige der damals eingeführten Regelungen bis heute weiterwirken, ist das Homeoffice. Mittlerweile wurde dieses aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit einhergehenden Wunsch nach Ortsungebundenheit sogar zur Telearbeit (§ 2h AVRAG) erweitert.
Auch aus europäischer Sicht gab es Umsetzungsbedarf, der sich ua im AVRAG niederschlägt. So hat etwa die Umsetzung der TransparenzRL 2019/1152/EU dazu geführt, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildung oder das Recht auf Mehrfachbeschäftigung neu geregelt werden mussten. Aber auch die VereinbarkeitsRL 2019/1158/EU hat ihre Auswirkungen insofern entfaltet, als der:die AG nunmehr auf Verlangen des:der AN in den taxativ aufgezählten Fällen gem § 15 Abs 1 AVRAG verpflichtet ist, die Kündigung schriftlich zu begründen.
Einige dieser neuen Regelungen bzw Änderungen haben bereits von Beginn an für Diskussionen in der Literatur gesorgt – insb die Aus-, Fort- und Weiterbildung gem § 11b AVRAG, aber etwa auch die erwähnte Telearbeit gem § 2h AVRAG. Die Autoren haben diese Auseinandersetzungen in ihre Kommentierung einfließen lassen und nehmen auch selbst dazu Stellung. Besonders erwähnenswert ist, dass die Autoren ebenso die jüngsten Novellierungen (mit Stand 1.4.2025) eingearbeitet haben.
In gewohnter Weise erfolgt die Kommentierung paragrafenweise und ist daher sehr übersichtlich. Der Kommentar kann sowohl Praktiker:innen als auch Wissenschafter:innen als fundiertes Nachschlagewerk empfohlen werden.