Holzgruber/Hübner-Schwarzinger/MiniholdDie Ärzte-Gruppenpraxis – Ärzte-OG, Ärzte GmbH und Primärversorgungseinheiten (PVE)
Das von Holzgruber/Hübner-Schwarzinger/Minihold herausgegebene und verfasste Buch „Die Ärzte-Gruppenpraxis“ befasst sich mit berufs- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, den gesellschaftsrechtlich relevanten Bestimmungen und den einschlägigen steuerrechtlichen Normen für ärztliche Gruppenpraxen (in Form der Ärzte-GmbH wie auch der Ärzte-OG). Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Primärversorgungseinheiten gelegt, die 2017 gesetzlich geregelt wurden und zusätzlich zu den Gruppenpraxen neue Organisationsformen im ambulanten Bereich ermöglichen.
Dr. Holzgruber ist Generalsekretär der Ärztekammer für Wien, MMag. Minihold arbeitet als Rechtsanwalt und Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkten in Gesellschafts- und Steuerrecht, Unternehmensgründungen und -umgründungen, Prof. Hübner-Schwarzinger, MSc, ist Steuerberaterin in Wien mit dem Beratungsschwerpunkt Umgründungen.
Das gegenständliche Werk unterteilt sich grundsätzlich in drei Abschnitte, nämlich in einen Teil 1 mit dem Titel: „Berufs- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Gruppenpraxen (Ärzte-GmbH/Ärzte-OG)“, einen Teil 2 mit dem Titel: „Gesellschaftsrecht“ sowie einen Teil 3 mit dem Titel: „Steuerrecht“.
Der von Dr. Holzgruber verfasste erste Teil des Buches befasst sich mit den berufsrechtlichen Regelungen für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und mit den Bestimmungen für Primärversorgungseinheiten. Zunächst beginnt Dr. Holzgruber mit einem historischen Abriss über die Entwicklung von Gruppenpraxen. Während Apparate- und Ordinationsgemeinschaften schon seit mehreren Jahrzehnten rechtlich zulässig sind, war es Ärzt:innen bis 2001 nicht möglich, sich nach außen hin gesellschaftsrechtlich zusammenzuschließen. Besonders die Frage, ob sich Ärzt:innen auch zu Kapitalgesellschaften zusammenschließen können und auch, ob andere Gesundheitsberufe sich an solchen Gesellschaften beteiligen dürfen, wurde heftig diskutiert. Im Jahr 2010 trat in Folge des Hartlauter-Urteils eine Neuregelung der ärztlichen Gruppenpraxen in Kraft. Im Jahr 2017 kam es mit der Einführung des Gesundheitsreformumsetzungsgesetzes (GRUG 2017) für den Bereich der Primärversorgung zu neuen Kooperationsformen für Ärzt:innen in Netzwerken und Primärversorgungseinheiten. Durch die Ärztegesetz-Novelle 2019 wurde die Anstellung von Ärzt:innen bei anderen Ärzt:innen rechtlich ermöglicht. Dann werden in weiterer Folge die berufsrechtlichen Regelungen für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen näher dargestellt. Ein größeres Kapitel befasst sich mit den möglichen Rechtsformen der Zusammenarbeit von Ärzt:innen (in Gemeinschafts- und Gruppenpraxen). Seit vielen Jahren gibt es die sogenannten Gemeinschaftspraxen. Die dafür maßgeblichen Regelungen über Ordinations- und Apparategemeinschaften sind seit Jahren unverändert aufrecht. Insb Ordinationsgemeinschaften werden gerne gegründet. Dabei zeigen Ärzt:innen gleicher oder verschiedener Fachrichtungen Einzelordinationen in der Kammer an, die sich an derselben Ordinationsadresse befinden. Die Ärzt:innen teilen sich dabei die sogenannten „Regiekosten“, darunter versteht man zB Reinigungsdienste oder EDV. Gegenüber den Patient:innen bleiben die Ärzt:innen aber eigenverantwortlich. Als Rechtsform wird dafür eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Als weiteres größeres Kapitel findet sich jenes über die Gruppenpraxen. Dabei wird auf das Sondergesellschaftsrecht für Ärzte-Gruppenpraxen näher eingegangen. Hier gibt es unterschiedliche Kapitel, wie zB die „Ärzte als Gesellschafter“, der „Firmenname der Gruppenpraxis“, die „Berufsberechtigung und Berufsausübung“, der „Gesellschaftszweck“, die „persönliche Berufsausübung“, die „Anstellung von Ärzten“, die „Anstellung anderer Gesundheitsberufe“. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der „Abgrenzung zwischen Gruppenpraxen und Krankenanstalten“. Auch die Zulassungsverfahren für Gruppenpraxen und als Exkurs auch für selbstständige Ambulatorien werden in eigenen Kapiteln erörtert. In Kapitel III. wird auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen näher eingegangen.
Für die Praxis ebenfalls sehr relevant ist das Kapitel IV. „Regelungen für Primärversorgungseinheiten“. Nachdem die Stärkung der Primärversorgung schon lange (zumindest seit dem Primärversorgungskonzept im Jahr 2014) ein deklariertes Ziel in Österreich ist, ist es besonders erfreulich, dass im gegenständlichen Werk auf diese Kooperationsformen besonderes Augenmerk gelegt wird. Dabei werden auch Themen, wie die regionale Strukturplanung näher behandelt. Mehrere Seiten werden den verschiedenen Rechtsformen der Primärversorgung gewidmet. Weiters behandelt wird auch der Primärversorgungs-Gesamtvertrag.
Teil 2 des Werkes befasst sich mit dem Thema „Gesellschaftsrecht“. Hier werden Themen wie „Kriterien zur Rechtsformwahl“, „die Gründung einer Ärzte-OG oder Ärzte-GmbH“ und „Gesellschaftsverfassung“ näher bearbeitet.
Teil 3 widmet sich schließlich dem Steuerrecht und behandelt Themen wie die „laufende Besteuerung“ und die „Besteuerung bei Veräußerung eines Unternehmens bzw Gesellschaftsanteils“. Ein weiteres Kapitel stellt die Ärzte-GesbR/OG der Ärzte-GmbH gegenüber.
Insgesamt ist das gegenständliche Werk ein fundierter Leitfaden, der die komplexen Fragen rund um die Gründung und den Betrieb von ärztlichen Gruppenpraxen und PVEs umfassend beantwortet und somit eine wichtige Stütze für Mediziner:innen, aber auch Vertreter:innen anderer Gesundheitsberufe, die in der niedergelassenen Versorgung tätig sind oder künftig tätig werden möchten, ebenso wie für all jene Berufsgruppen, die in rechtsberatender Funktion tätig sind, darstellt.