Berchtold/Baumeister/Janda (Hrsg)Soziale Pflegeversicherung
Der 2025 im Nomos Verlag erschienene, von Josef Berchtold, Peter Baumeister und Constanze Janda herausgegebene Kommentar „Soziale Pflegeversicherung“ ist eine Fortentwicklung des Kommentars „Gesundheitsrecht“, der neben einer Kommentierung des SGB XI (Pflegeversicherung) auch eine Kommentierung des SGB V (Krankenversicherung) enthielt. Dass es an der Zeit war, diese beiden Kommentierungen zu trennen und ihnen eigene Werke zu widmen, zeigt sich sehr gut am gegenständlichen Kommentar. Über die Jahre hat sich die soziale Pflegeversicherung nämlich zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das eigenständig ein Werk mit fast 1.800 Seiten füllen kann. Von den anderen Kommentierungen zum SGB XI unterscheidet sich die „Soziale Pflegeversicherung“ aber dennoch – es handelt sich nämlich um keinen Einzelkommentar. Neben einer Kommentierung des SGB XI – also der sozialen Pflegeversicherung im engeren Sinn – enthält der Kommentar vielmehr noch weitere Kommentierungen, die eine Verbindung zur sozialen Pflegeversicherung aufweisen – etwa zur Hilfe zur Pflege nach SGB XII, zu den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach SGB XIV, zum Pflegeberufegesetz, zum Pflegezeitgesetz, zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie sogar zu den relevanten Bestimmungen der VO 883/2004. Es handelt sich folglich um einen umfassenden Kommentar der sozialen Pflegeversicherung – nicht nur im engeren, sondern im weiteren Sinn. Ein solches Werk gibt es in der Literatur bisher noch nicht, sodass dieses jedenfalls eine Lücke füllt – mag man sich dieser Lücke bisher möglicherweise auch nicht bewusst gewesen sein. Das gilt umso mehr, als die Kommentierung nicht nur mit ihrem inhaltlichen Konzept, sondern auch mit den Inhalten selbst überzeugt. Die hohe Qualität dieser ist zweifellos auf die sorgfältig ausgewählten Kommentator*innen zurückzuführen, die sowohl wissenschaftliche Expertise als auch praktische Erfahrung einbringen.
Darüber hinaus besticht das Werk durch seine Aktualität. Der Kommentar basiert grundsätzlich auf dem Rechtsstand vom Januar 2025, berücksichtigt aber teilweise auch spätere Änderungen, die inzwischen schon in Kraft getreten sind. Mit der Online-Version, die unterjährig aktualisiert wird, ist das Werk zudem bestens gewappnet, den stetigen Reformen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung Rechnung zu tragen.
Insgesamt betrachtet hat der Kommentar zweifelsfrei das Potential zu dem Standardwerk der sozialen Pflegeversicherung im weiteren Sinn zu werden. Insb aufgrund der gut gemischten Auswahl der Kommentator*innen ist das Werk daher – unabhängig von Wissenschaft oder Praxis – allen, die mit der sozialen Pflegeversicherung befasst sind, vorbehaltlos zu empfehlen und sollte in deren Bücherregal nicht fehlen.