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Neue Bücher

GreinerArbeitszeitgesetz

17. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2025, XVI, 688 Seiten, Leinen, € 135,-

Nach einer Unterbrechung von mehr als zwölf Jahren wurde der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz mit einem neuen Herausgeber in Dr. Stefan Greiner und einem neuen Autorenteam, das neben dem Herausgeber auch Dr. Jens Tiedemann und Dr. Alexander Pionteck umfasst, mit der 17. Auflage fortgesetzt.

Aufgrund der langen Pause und der damit verbundenen zwischenzeitigen Rechtsentwicklung, die maßgeblich durch die Judikatur, insb jener des Europäischen Gerichtshofs, beeinflusst wurde, erhielt das Werk eine umfassende Überarbeitung und Ergänzung.

Um ein besseres Verständnis für die Materie zu erlangen, wird in diesem Werk ein besonderes Augenmerk auf die Hintergründe des Gesetzes gelegt. Neben einem allgemeinen historischen Aufriss der Entwicklung des Arbeitszeitrechts in Deutschland in der Einleitung wird zu Beginn der Kommentierungen der einzelnen Normen auch jeweils auf deren Entstehung und deren europarechtlichen Grundlagen eingegangen.

Aufgrund der rechtlich fundierten Bearbeitung, bei der zahlreiche nationale und europäische Judikate eingearbeitet sind, eignet sich das Buch insb für Leser:innen, die ihr Wissen im Bereich des Arbeitszeitrechts vertiefen möchten.

Das Werk beinhaltet nicht nur einen Abdruck der wesentlichen Gesetzestexte, sondern auch einen umfassenden Anhang, in welchem eine Vielzahl an nationalen bzw europäischen Sondervorschriften des Arbeitszeitrechts zum Nachlesen wiedergegeben sind.

Zudem findet man einen umfassenden Überblick der landesrechtlichen Ladenöffnungsgesetze. Dabei wurden die jeweiligen Landesbestimmungen gesammelt und einander in einer Tabelle gegenübergestellt, um so einen guten Überblick und eine Vergleichsbasis zu schaffen.

Für österreichische Rechtsanwender:innen eignet sich dieses Werk einerseits für einen umfassenden Rechtsvergleich, durch die intensive Befassung mit den europäischen Rechtsgrundlagen und der Judikatur des EuGH kann es bspw aber auch als Hilfe bei Auslegungsfragen zu nationalen Normen herangezogen werden.

ANTONIO LERCHE