Düwell/Joussen/Luik/von Boetticher (Hrsg)SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen stehen im alltäglichen Leben vor vielschichtigen Barrieren. Zwar werden sie durch diverse Rechtsakte, die maßgeblich durch die UN-Behindertenrechtskonvention geprägt sind, geschützt und ihnen dadurch wesentliche Menschenrechte eingeräumt, doch sind sie uU für die Durchsetzung auf die Hilfe anderer angewiesen. Diese müssen selbst mit den diversen Bestimmungen umgehen können – einen maßgeblichen Beitrag zu deren Verständnis leistet der vorliegende Kommentar zum Neunten Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs, der in nunmehr siebter Auflage erschienen ist. Herausgegeben wird dieser von Prof. Franz Josef Düwell (vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht aD), Prof. Dr. Jacob Joussen (Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr. Steffen Luik (Richter am Bundessozialgericht) sowie Prof. Dr. Arne von Boetticher (Fachhochschule Potsdam) mit Unterstützung zahlreicher Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis, insb Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Das vorliegende Werk zeichnet sich durch seinen Anspruch aus, das einschlägige Werk für Personen in der Schwerbehindertenvertretung zu sein. Nicht nur ist das SGB IX umfassend aufgearbeitet, ebenso wurden die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung kommentiert und diverse gesetzliche Novellierungen der Jahre 2022–2025, bspw das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, erklärt. Zudem wird in dieser siebten Auflage aktuelle Judikatur des Bundessozialgerichts berücksichtigt, etwa zur Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen für Kosten, die Menschen mit Behinderungen entstehen, wenn sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind (BSG 19.5.2022, B 8 SO 13/20 R).
In der deutschen Literatur gibt es eine Vielzahl an Kommentierungen des SGB IX. Die vorliegende hebt sich von anderen Kommentaren insofern ab, als es seinen Fokus intensiv auf das Recht schwerbehinderter Menschen und vor allem auch deren Vertreter:innen legt. Diesen soll in ihrer Praxis geholfen werden, indem bspw in diversen Zusammenhängen auch Gebühren- und Kostenfragen behandelt werden. Der Kommentar leistet damit einen wichtigen Teil zur Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen und kann daher insb (aber nicht nur) den adressierten Personen empfohlen werden.