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Neue Bücher

Brand (Hrsg)SGB III – Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung – Kommentar

10. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2026, XXXV, 1.329 Seiten, gebunden, € 135,-

Der Kommentar erscheint nunmehr in der zehnten Auflage und ist seit der zweiten Auflage im Jahr 2002 auch online abrufbar. Die auch im deutschen Sozialrecht vorherrschende „Änderungsflut“ bei den gesetzlichen Bestimmungen erfordert eine kontinuierliche Aktualisierung derartiger Kommentierungen. Im Vorwort werden das neu erlassene Bürgergeldgesetz und das vierte Bürokratieentlastungsgesetz als Neuerungen erwähnt. Zahlreiche neue Gerichtsentscheidungen des Bundessozialgerichts und des EuGH wurden ebenso eingearbeitet.

Der Kommentar behandelt das gesamte dritte Sozialgesetzbuch (SGB). Am Beginn jeder Einzelkommentierung wird der ihr zugrundeliegende Paragraph vorangestellt, dem folgen eine detaillierte Inhaltsübersicht sowie im Anschluss daran die untergliederten Kommentarausführungen. Zitate werden direkt im Text eingebaut, auf einen Fußnotenapparat wird verzichtet. Ein Abkürzungs- und Sachregisterverzeichnis bietet Hilfe beim Lesen bzw beim Auffinden konkreter Inhalte. Als Kritikpunkt ist – mittlerweile üblich, speziell bei deutschen Kommentaren – die extrem kleine Schriftgröße anzusprechen, die ein längeres Lesen ohne Pausen erschwert.

Die Arbeitsförderung ist das deutsche Pendant zum österreichischen Arbeitslosenversicherungsrecht. Aufgrund der Spezialität der jeweiligen Materien ist das deutsche Recht für die tägliche Arbeit mit dem AlVG grundsätzlich wohl eher ein Randthema. Der Rechtsanwender, der in der österreichischen Fachliteratur beim Lösen von Problemen auf seine Grenzen stößt, kann das Buch insoweit heranziehen, als die Rechtslagen identisch bzw zumindest vergleichbar sind. So sind bspw die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, geregelt in den §§ 136 ff SGB III, durchaus ähnlich mit jenen der §§ 7 ff AlVG. Die Ruhensbestimmung des § 157 SGB III beim Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung entspricht im Wesentlichen § 16 Abs 1 lit f, k und l AlVG. Das SGB III regelt weiters die Insolvenzentgeltsicherung (§§ 165 bis 172), die fallweise ebenso der österreichischen Rechtslage ähnelt, aber auch interessante Unterschiede aufweist. So gebührt dem AN Insolvenzentgelt grundsätzlich auch dann, wenn er aufgrund eines Betriebsübergangs einen entsprechenden Anspruch gegenüber dem Erwerber hätte.

Christoph Radlingmayr