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HitzIT-Kollektivvertrag – Kommentar

3. Auflage, Linde Verlag, Wien 2025, 264 Seiten, kartoniert, € 59,-

Vier Jahre nach der zweiten Auflage (2021) ist die Kommentierung von Wolfram Hitz zum IT-Kollektivvertrag (-KollV) nunmehr in dritter Auflage im Linde Verlag erschienen. Obwohl sich der Normentext des KollV seit der Vorauflage nur geringfügig geändert hat, wurden zahlreiche neue Rechtsfragen aufgegriffen, die sich in den vergangenen Jahren gestellt haben. Darüber hinaus berücksichtigt die Neuauflage eine Vielzahl von Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rsp des OGH und des EuGH.

Entsprechend der Ausrichtung erfolgte die Kommentierung in besonders verständlicher Art und Weise. Dies hat den Vorteil, dass auch Grundlegendes angesprochen wird. Eine tiefergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung sollte man hingegen nicht erwarten. Dafür ist das Werk allerdings auch nicht gedacht.

Dem Aufbau einer Kommentierung folgend werden die 24 Paragraphen des IT-KollV nacheinander abgearbeitet. Nach dem Abdruck des Wortlauts der kollektivvertraglichen Bestimmung erfolgt die entsprechende Kommentierung des jeweiligen Paragraphen. Nach den Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen des IT-KollV werden abschließend auch die Anhänge zum KollV abgedruckt. Neben einer Tabelle für das Kilometergeld gemäß der Reisegebührenvorschrift 1955, der einkommenssteuerrechtlichen Bestimmungen für das Tag- und Nächtigungsgeld und der Auslandsdiäten enthält der Anhang auch eine Mustervereinbarung über Telearbeit, einen Musterdienstzettel sowie ein Informationsblatt für Dienstreisen, die länger als ein Monat dauern. Abgerundet wird der Anhang mit dem Abdruck relevanter Bestimmungen des AZG.

Die Praxisnähe der Kommentierung ist nicht zuletzt dem Autor selbst geschuldet. Auch wenn Hitz nicht mehr bei der Wirtschaftskammer Österreich tätig ist, gründet seine Expertise und Erfahrung maßgeblich auf der Begleitung zahlreicher Kollektivvertragsverhandlungen auf AG-Seite. Im Vorwort bezeichnet er sich zwar augenzwinkernd als „Ex-Sozialpartner“ und erlaubt sich auch kritische Anmerkungen, etwa zur mitunter fehlenden Klarheit und Flexibilität kollektivvertragsrechtlicher Bestimmungen. Zugleich bricht er jedoch eine Lanze für das Rechtsinstrument des KollV: Wie Hitz hervorhebt, entstehen Regelungen in Kollektivverträgen nicht leichtfertig, sondern sind in der Regel das Ergebnis von Kompromissen. Dieser Umstand sollte bei der Auslegung der Bestimmungen stets berücksichtigt werden.

Wie schon die Vorlage kann auch die dritte Auflage allen Praktiker:innen wärmstens empfohlen werden. An den verständlichen und praxisorientierten Ausführungen hat sich nichts geändert, weshalb das Motto der Erstauflage Berechtigung findet: Aus der Praxis – für die Praxis!

JOHANNES WARTER