Urban-Crell/Germakowski/Bissels/HurstAÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Kommentar

4. Auflage, Luchterhand Verlag, Hürth 2024, 1.200 Seiten, gebunden, € 112,10

BIRGIT SCHRATTBAUER

Kommentierungen zum deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt es einige. Der vorliegende, bereits in der vierten Auflage herausgegebene Kommentar, verfasst von den Rechtsanwält/innen Sandra Urban-Crell, Gudrun Germakowski, Alexander Bissels und Adrian Hurst; 276 richtet sich dezidiert an Praktiker/innen und setzt sich dem Vorwort zufolge das Ziel, im Rahmen einer „komprimierten und praxisorientierten Darstellung“ eine „schnelle und umfassende Orientierung in diesem komplexen Rechtsgebiet“ zu vermitteln.

Wie komplex die Materie ist, beweist schon die Tatsache, dass die „komprimierte“ Kommentierung der etwas mehr als 30 Paragraphen knapp 800 Seiten umfasst. Aus österreichischer Sicht besonders interessant sind dabei jene Regelungen, die der Umsetzung der Leiharbeits-RL dienen bzw die gegebenenfalls bereits Gegenstand der unionsrechtlichen Rsp waren. Der Kommentar bietet dabei einen guten Einblick in die Rezeption der EuGH-Judikatur (zB zur Frage des vorübergehenden Charakters der Leiharbeit oder zum Gesamtschutz der Leih-AN) durch die deutsche Gerichtsbarkeit und enthält zudem – ebenso wie zu vielen anderen in der Lehre umstrittenen Fragen – hilfreiche weiterführende Hinweise zur Diskussion in der deutschen Literatur. Dem Ziel der Praxisorientierung entsprechend erleichtern zahlreiche Fallbeispiele und Praxistipps das Verständnis der Materie und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis die Suche nach bestimmten Inhalten.

Ergänzt wird die eigentliche Gesetzeskommentierung durch einen umfangreichen Anhang. Dieser enthält neben Arbeitshilfen für Praktiker/innen (zB Musterverträge, aber auch Übersichten zu Strafen und Bußgeldern bei illegaler Beschäftigung) ua Auszüge aus verschiedenen, für das Recht der AN-Überlassung relevanten Gesetzen und Verordnungen (zB Arbeitnehmerentsendegesetz, Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, Baubetriebeverordnung). Des Weiteren wird hier eine Übersicht zu den deutschen Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche (Stand 1.1.2023) und zu den einschlägigen Mindestlohntarifverträgen und -verordnungen geboten, aber auch – über einen Abdruck der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – ein Einblick in die Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Verwaltung gewährt. Die kompakte, aber nicht oberflächliche Kommentierung im Verbund mit diesen Arbeitshilfen bietet unter dem Strich eine vorzügliche Hilfe beim Versuch, sich mit der österreichischen Rechtsbrille auf der Nase einen Überblick über die deutsche Rechtslage zur Leiharbeit zu verschaffen.