Höllwerth/Ziehensack (Hrsg)ZPO – Taschenkommentar
Im Verlag LexisNexis ist nunmehr der ZPO Taschenkommentar in zweiter Auflage erschienen. Wie auch in der ersten Auflage werden neben der ZPO die JN sowie das EGZPO und das EGJN kommentiert.
Herausgeber sind nach wie vor Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerth, Hofrat des Obersten Gerichtshofs iR, und Hofrat Dr. Helmut Ziehensack, Bundesanwalt der Finanzprokuratur. Das Autor:innenteam ist um zwei „Neuzugänge“ gewachsen und besteht nunmehr aus insgesamt 29 Autor:innen (überwiegend aus der Rechtsanwaltschaft sowie der Justiz).
In der zweiten Auflage waren einige nicht unbedeutende gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen. So wurde im neuen § 549 ZPO ein Mandatsverfahren bei „erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz“ geregelt. Weiters wurde der ZPO ein fünfter Abschnitt „Kollektive Rechtsverfolgung“ eingefügt, der in seinen §§ 619 bis 635 zum Schutz von Verbraucher:innen eine „Verbandsklage auf Unterlassung“ und eine „Verbandsklage auf Abhilfe“ vorsieht. Für die Praxis erwähnenswert ist auch die nunmehr durch § 132a ZPO ermöglichte Abhaltung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz.
Auch in der zweiten Auflage wird „auf eine allzu detaillierte Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Problemstellungen“ verzichtet und der „Schwerpunkt auf die kompakte Darstellung der Rechtslage“ gelegt, wie die Herausgeber selbst in ihrem Vorwort betonen. Zuzustimmen ist den Herausgebern auch, dass diese Darstellung „die rasche Beantwortung zahlreicher praktischer Fragen bei der Abwicklung von Zivilverfahren, insb auf der Grundlage vorliegender Rechtsprechung, ermöglicht“.
Der vorliegende ZPO-Taschenkommentar kann daher weiterhin gerade den in der zivilprozessualen Praxis tätigen Jurist:innen nur wärmstens empfohlen werden.