Kemper/Kisters-KölkesArbeitsrechtliche Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
Das Werk erscheint nunmehr in der 13. Auflage (zur 11. Auflage Radlingmayr, DRdA-infas 2022, 202). Dem Vorwort zufolge wurde die jüngste Rsp des Bundesarbeitsgerichts ebenso eingearbeitet wie die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei der vorzeitigen Altersrente.
Das Werk hat sich den Angaben der Autor:innen zufolge in der Praxis sehr gut bewährt, weshalb der Aufbau nicht geändert wurde. Es gliedert sich in die Kapitel Betriebliche Altersversorgung und Vertragsfreiheit (A.), Versorgungsverhältnis (B.), Betriebsrentengesetz (C.), Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (D.), Änderungsmöglichkeiten (E.), Mitbestimmung des Betriebsrats (F.), Sozialpartnermodell (G.) und Betriebsübergang (H.). Das Literaturverzeichnis wurde beibehalten und erweitert. Der Anhang (bestehend aus dem BetrAVG, dem Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG], den §§ 613a BGB und 324 UmwG [Betriebsübergang], dem Versicherungsvertragsgesetz [VVG] und einer Aufarbeitung der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch das Finanzministerium) wurde um eine Nr 6 ergänzt. Darin enthalten ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu steuerlichen Fragen der Hinterbliebenenversorgung für Lebensgefährten (in Deutschland können seit 1.10.2017 keine eingetragenen Partnerschaften mehr abgeschlossen werden). Das umfangreiche Stichwortverzeichnis wurde ebenso beibehalten und aktualisiert.
Der Neuauflage ist auf den S 115 ff zu entnehmen, dass der deutsche Gesetzgeber die Zuverdienstgrenzen bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit 1.1.2023 gestrichen hat. Bis dahin durfte der Rentenbezieher nur € 6.300,- pro Jahr (dieser Wert entspricht € 525,- monatlich) dazuverdienen. Die Abschaffung der Grenze wurde damit begründet, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken – eine Sichtweise, die auch für die österreichische Rechtslage durchaus überlegenswert wäre. Die betriebliche Altersversorgung wird weiterhin gekürzt, wenn der AN eine vorzeitige Altersrente bezieht. Das Buch kann aus rechtsvergleichender Sicht auch dieses Mal all jenen empfohlen werden, die sich mit betrieblichen Pensionsleistungen beschäftigen.