Kiel/Lunk/Oetker (Hrsg)Münchener Handbuch Arbeitsrecht Bd 3 – Kollektives Arbeitsrecht I
Das Münchener Handbuch Arbeitsrecht bietet eine umfassende und systematische Darstellung des gesamten deutschen Arbeitsrechts und gliedert sich in vier Bände. Bände 1 und 2 widmen sich dem Individualarbeitsrecht. Der dritte Band behandelt den Großteil des kollektiven Arbeitsrechts. Die übrigen Teile des kollektiven Arbeitsrechts und Aspekte des Arbeitsgerichtsverfahrens finden sich im vierten Band des Handbuchs, welches Mitte Oktober 2025 in der sechsten Auflage erschienen ist.
Der dritte, knapp 1.900-seitige Band unterscheidet sich hinsichtlich der Gliederung im Vergleich zur Vorauflage aus 2022 nicht. Das Werk kann im Wesentlichen in zwei Themenbereiche aufgeteilt werden. Die erste Hälfte handelt von den überbetrieblichen Aspekten des kollektiven Arbeitsrechts (Koalitionsfreiheit, Koalitionsverbandsrecht, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht), die zweite Hälfte legt den Fokus auf das betriebliche kollektive Arbeitsrecht. Als Reaktion auf das zweite „Volkswagen-Urteil“ des BGH (10.1.2023, 6 StR 133/22) novellierte der Gesetzgeber die Regelung zur Betriebsratsvergütung im BetrVG. Diese gesetzliche Änderung wurde in der sechsten Auflage bereits berücksichtigt.
Das vorliegende Werk bietet nicht nur eine gute Übersicht über die Themenbereiche des kollektiven Arbeitsrechts, sondern stellt auch in detaillierter Weise die relevanten rechtlichen Bestimmungen dar. Im Zuge dessen wird nicht nur die Rsp der deutschen Arbeitsgerichte, sondern auch die einschlägige Rsp der europäischen Höchstgerichte (EuGH und EGMR) berücksichtigt. Dem Autor:innenkreis, der sich aus Jurist:innen aus der Rechtsanwalts- und Notarpraxis, Wissenschaft und Rsp zusammensetzt, ist es gelungen, ein Werk zu verfassen, welches nicht nur für Wissenschaftler:innen, sondern auch für Praktiker:innen bestens geeignet ist. Es werden nämlich nicht nur praxisrelevante Judikate, sondern auch Meinungsstreitigkeiten in der Literatur hervorragend dargestellt. Unverzichtbar ist auch das Sachverzeichnis, welches sich am Ende des Werks befindet und sich in der Anwendung als sehr nützlich erwiesen hat.
Wünschenswert wäre, wenn in der siebten Auflage vermehrt auf grafische oder tabellarische Darstellungen zurückgegriffen wird. Diese finden sich in der sechsten Auflage leider nur sehr selten (zB auf der S 1073), würden sich allerdings bei einigen Themen gut anbieten, zB bei der Entwicklung der europäischen höchstgerichtlichen Judikatur zum Arbeitskampfrecht. Ansonsten überzeugt der dritte Band aufgrund seiner gelungenen Struktur und seiner detaillierten Ausführungen.